Anzug betreffend Stromsparbonus von der Krankenkassenprämie abziehen

8. Februar 2017

Basel-Stadt kennt eine Lenkungsabgabe auf Strom. Die Erträge dieser Lenkungsabgabe fliessen in Form eines Stromsparbonus vollumfänglich wieder an die Bevölkerung und die Betriebe des Kantons zurück. Bei den natürlichen Personen erfolgt dies über eine jährliche Zahlung an jede Privatperson in Höhe von ca. 65 Franken.

Auch auf Bundesebene kennt man solche Umweltabgaben (CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen). Diese werden über die monatliche Krankenkassenprämie an die Bevölkerung zurückerstattet. Aufgrund der obligatorischen Grundversicherung ist sichergestellt, dass alle Einwohner in Genuss dieser Rückerstattung kommen.

Es ist davon auszugehen, dass die Rückerstattung des kantonalen Stromsparbonus mit einem gewissen administrativen Aufwand verbunden ist. Neben dem Postversand einmal im Jahr müssen die Formulare mit den Kontoangaben verwaltet und bei fehlgeschlagenen Zahlungen entsprechende Recherchen angestellt werden.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es nicht effizienter und günstiger wäre, wenn sich der Kanton dem Rückerstattungsmodus des Bundes anschliessen würde. Der Regierungsrat wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten:

  • ob der Kanton die Krankenkassen dazu verpflichten kann, den Stromsparbonus für natürliche Personen direkt von der Krankenkassenprämie abzuziehen,
  • ob sich bei einem Abzug des Stromsparbonus bei den Krankenkassenprämien Einsparungen erzielen liessen (z.B. durch weniger administrativen Aufwand, eingesparte Portokosten usw.) und wenn ja, in welcher Höhe,
  • ob mit einer solchen Vorgehensweise der Stromsparbonus entsprechend erhöht werden könnte.

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    Luca Urgese
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