Rund 30 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen in Basel-Stadt keine Steuern. Auch ihnen sollen künftig 10 Prozent Steuern vom Lohn abgezogen werden. Es droht eine Verschuldungswelle.
Am 14. Juni 2026 werden die Stimmberechtigten von Basel-Stadt darüber entscheiden, ob das sogenannte Lohnabzugsverfahren eingeführt werden soll. Der Lohnabzug würde dazu führen, dass allen Menschen, die sowohl in Basel-Stadt wohnen als auch bei einem Unternehmen arbeiten, das in Basel-Stadt seinen Sitz hat, 10 Prozent vom Lohn abgezogen werden (in Riehen und Bettingen 5 Prozent, weil es dort noch separat die Gemeindesteuern gibt). Die Höhe des Abzugs kann von den Arbeitnehmenden frei angepasst werden. Der Arbeitgeber nimmt den Abzug vor und überweist das Geld der Steuerverwaltung. Der Abzug ist freiwillig, man kann sich für ein sogenanntes «Opting-out» entscheiden.
Sollten Sie sich jetzt freuen, dass Sie sich künftig nicht mehr um die Steuern kümmern müssen, muss ich Sie enttäuschen. Nach wie vor müssen Sie jedes Jahr die Steuererklärung ausfüllen. Und der Abzug würde nur für die Steuern des Kantons gelten. Um die Bundes- und die Gemeindesteuern müssen Sie sich auch in Zukunft selbst kümmern.
Das Ziel des Lohnabzugs ist es, Verschuldung zu verringern. Ich bin überzeugt, dass nicht nur dieses Ziel nicht erreicht werden kann, sondern dass im Gegenteil eine Verschuldungswelle droht. Um Ihnen darzulegen, wie ich zu diesem Schluss komme, lade ich Sie dazu ein, sich als Gedankenexperiment in die Situation von zwei Personen zu versetzen:
Andrea – der ständige Kampf mit den knappen Finanzen
Andrea ist ständig knapp bei Kasse. Sie hat ein Einkommen und muss Steuern bezahlen. Sie schafft es gerade so, die laufenden Rechnungen zu bezahlen. Es ist ein Jonglieren auf dem finanziellen Hochseil. Im besten Fall reicht für die Steuern der 13. Monatslohn. Doch leider nicht immer. Flattert eine überraschende Rechnung ins Haus, wird es eng. Deshalb müssen die Zahlungen strikt priorisiert und auch mal eine Mahnung in Kauf genommen werden. Und weil es eben einmal nicht gereicht hat, war eine Steuerbetreibung unvermeidlich. Ihre frühere Anwältin, heute für die SP im Regierungsrat, hatte ihr mal geraten: «Bezahl zuerst die Miete, dann die IWB, dann die Krankenkasse». Der Grund? Fliegt man wegen unbezahlter Rechnungen aus der Wohnung oder wird der Strom abgestellt, sind das schwerwiegende Konsequenzen. Auch eine Steuerbetreibung ist unangenehm. Doch der Kanton streiche wenigstens keine Leistungen.
Beat – kein steuerbares Einkommen, trotzdem weniger Lohn auf dem Konto
Auch bei Beat ist die finanzielle Situation nicht rosig. Er hat nach seiner Kündigung vor zwei Jahren endlich wieder einen Job gefunden. Sein Einkommen ist jedoch so tief, dass er dank der grosszügigen Steuerabzüge des Kantons wenigstens keine Einkommenssteuern bezahlen muss. Das verschafft ihm die nötige Luft, um sich um seine täglichen Bedürfnisse und die übrigen Rechnungen zu kümmern. Für mehr reicht es nicht. Um die Steuererklärung kümmert er sich widerwillig. Aber immerhin weist seine Steuerrechnung zu seiner Erleichterung jedes Jahr eine Null auf.
Zwei Beispiele, zwei Schuldenrisiken
Was passiert nun bei Andrea, wenn der Lohnabzug eingeführt wird? Werden Andrea jeden Monat die Steuern vom Lohn abgezogen, wird ihre finanzielle Situation deutlich prekärer, weil sie weniger Spielraum hat, um mit den Rechnungen zu jonglieren. Die Steuern sind bezahlt. Doch für andere Rechnungen reicht das Geld nicht mehr aus. Wo soll sie sparen? Bei der Miete, beim Strom, beim Essen?
Noch schlimmer trifft es Beat. Obwohl er keine Steuern zahlen müsste, erhält er plötzlich weniger Lohn. Die Steuervorauszahlungen bekommt er zwar vom Kanton zurück. Doch bis es so weit ist, vergeht ein Jahr. In der Zwischenzeit hagelt es Betreibungen, denn das Geld reicht nicht mehr für alle Rechnungen.
Standard oder Opting-out?
Könnten Andrea und Beat sich nicht einfach vom Lohnabzug abmelden? Das ist eine gute Frage. Denn der ganze Vorschlag des Lohnabzugsverfahrens baut auf einem verhaltensökonomischen Gutachten auf, das die Befürworter in Auftrag gegeben haben. Vereinfacht gesagt geht die Verhaltensökonomie davon aus, dass Menschen sich am Standard orientieren. Wenn der Lohnabzug der Standard sei, weiche nur eine Minderheit von diesem ab, so das Gutachten. Im konkreten Fall gehen die Initianten also davon aus, dass sich nur eine Minderheit der Steuerpflichtigen vom Lohnabzug abmelden werden. Damit begründen sie die Wirksamkeit dieser Massnahme.
Die Befürworter gehen also davon aus, dass auch die Beats dieses Kantons dem Standard folgen werden. Wenn dem so ist, droht diesen das Abrutschen in die Schuldenfalle. Ist es aber realistisch, dass sich alle Beats abmelden werden, um diese Schuldenfalle zu vermeiden? Unwahrscheinlich. Es würde auch dem von den Befürwortern behaupteten Verhalten der Bevölkerung diametral widersprechen.
Das unlösbare Dilemma des Lohnabzugs
Noch augenscheinlicher wird das Problem bei den Andreas dieses Kantons. Sie gehören ja durchaus zu den Menschen, die im Fokus dieses Lohnabzugs stehen. Wenn diese sich nun kollektiv abmelden, verliert der Lohnabzug jede Wirkung. Melden sie sich nicht ab, fehlt ihnen das Geld für andere Rechnungen und sie verschulden sich bei Gläubigern, die vielleicht nicht so rücksichtsvoll sind wie der Kanton. Ich nenne dies das unlösbare Dilemma des Lohnabzugs.
Das genannte Gutachten gesteht das offen ein: «Insbesondere Menschen, die bereits verschuldet sind oder solche, die den kurzfristigen Konsum besonders hoch gewichten, werden sich vermehrt «herausoptieren» – Liquiditätsengpässe wirken als starker Anreiz. Die Steuerschulden dieser Personen können mit dem Direktabzugsverfahren nur geringfügig reduziert werden.» Ein klares Eingeständnis, dass der Lohnabzug gerade dort nicht wirkt, wo er wirken sollte. Damit zielt der Lohnabzug als Ganzes ins Leere.
Wie man es dreht und wendet: Man schafft viel Aufwand und erhebliche Probleme. Dieses Schuldenelend sollten wir vermeiden und das Lohnabzugsverfahren – die Änderung des Steuergesetzes – ablehnen.

