Die Nutzung des öffentlichen Raums ist in Basel‑Stadt rechtlich geregelt und wird über die zuständigen Stellen des Tiefbauamts beziehungsweise der Allmendverwaltung sowie des Bau- und Gastgewerbeinspektorates abgewickelt.
Für Gastronomie, Detailhandel, Kultur‑ und Quartieranlässe hat die Bewilligungspraxis unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen. Anlässlich des jüngsten GastroPodiums wurde deutlich, dass Teile der Basler Gastronomie die Bewilligungs‑ und Vollzugspraxis als schwerfällig, wenig berechenbar und zu wenig gewerbenah empfinden. Genannt wurden unter anderem langdauernde Verfahren bei einfachen Gesuchen, zusätzliche Auflagen im laufenden Prozess sowie aufwändige Gesuche für geringfügige Betriebsanpassungen.
Aus Sicht der Gesuchstellenden ist insbesondere relevant, dass einfache oder risikoarme Vorhaben – etwa kleinere Aussenflächen, temporäre Nutzungen, Betriebszeit‑Anpassungen oder punktuelle Aufwertungsmassnahmen im öffentlichen Raum – in einem schlanken Verfahren behandelt werden und zusätzliche Anforderungen nachvollziehbar begründet sind. Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende Anfrage klären, ob die heutige Verwaltungspraxis in Basel‑Stadt genügend einheitlich, transparent und wirtschaftsverträglich ausgestaltet sind, ob die Anforderungen an geringfügige Anpassungen bzw. Erweiterungen einer bestehenden Bewilligung in einem vernünftigen Verhältnis zur Inanspruchnahme des öffentlichen Raums stehen und ob bei der Umsetzung des Verhältnismässigkeitsprinzips sowie bei der internen Koordination der zuständigen Stellen Handlungsbedarf besteht.
In diesem Sinne bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie lange dauerte die Bearbeitung von Gesuchen zur Nutzung des öffentlichen Raums in den letzten drei Jahren im Durchschnitt, aufgeschlüsselt nach wesentlichen Gesuchskategorien?
- Welche Unterlagen werden je nach Art der Nutzung standardmässig verlangt, und nach welchen Kriterien werden im Einzelfall zusätzliche Anforderungen wie Situationspläne, Fotodokumentationen, Sicherheitsnachweise oder weitere Abklärungen angeordnet?
- In wie vielen Fällen wurden in den letzten drei Jahren im Verlauf des Verfahrens zusätzliche Unterlagen oder ergänzende Abklärungen verlangt, und bei welchen Gesuchskategorien geschah dies besonders häufig?
- Wie wird sichergestellt, dass bei kleineren Bewilligungsanpassungen bzw. -erweiterungen auf bereits vorliegende Unterlagen zurückgegriffen werden kann, damit nicht alle Unterlagen nochmals eingereicht werden müssen?
- Welche Behandlungsdauer erachtet der Regierungsrat für kleinere Bewilligungsanpassungen bzw. -erweiterungen, die keine baulichen Massnahmen erfordern, als angemessen?
- Welche internen Vorgaben, Richtlinien oder Standardprozesse bestehen, um sicherzustellen, dass einfache oder risikoarme Gesuche (z.B. kleinere Aussenflächen, temporäre Nutzungen, wiederkehrende Anlässe) in einem schlanken und zeitnahen Verfahren behandelt werden?
- Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass Doppelspurigkeiten vermieden werden und dass es nicht zu unnötigen Mehrfachschlaufen zwischen verschiedenen Dienststellen kommt?
- Erachtet der Regierungsrat den Grundsatz des «One-Stop-Shop», also dass Gesuchstellende sich nur an eine behördliche Anlaufstelle wenden müssen und nicht zwischen verschiedenen Behörden herumgereicht werden, als befriedigend umgesetzt?
- Was wären aus Sicht der zuständigen Behörden die drei zielführendsten Massnahmen zur Erhöhung der Verfahrenseffizienz und -geschwindigkeit?

