Im Basler Taxigewerbe bestehen heute unterschiedliche Erwerbs-, Betriebs- und Vermittlungsmodelle. Dazu gehören unter anderem angestellte Taxifahrer, selbständige Halter-Fahrer, Fahrer mit Anschluss an Taxizentralen oder digitale Funkzentralen sowie plattformbasierte Angebote wie Uber oder Bolt.
Seit der Einführung des kantonalen Mindestlohns per 1. Juli 2022 stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang sich die Zusammensetzung dieser Modelle verändert hat. Ebenfalls stellt sich die Frage, ob das traditionelle Basler Taxigewerbe und plattformbasierte Vermittlungsmodelle tatsächlich klar voneinander abgegrenzt werden können oder ob innerhalb des Taxigewerbes grössere Unterschiede bestehen als gegenüber Plattformmodellen.
Ich bitte den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie stellt sich die heutige Struktur der Erwerbs-, Betriebs- und Vermittlungsmodelle im Basler Taxigewerbe sowie bei plattformbasierten Vermittlungsmodellen konkret dar, insbesondere im Hinblick auf angestellte Taxifahrerinnen und Taxifahrer, selbständig erwerbende Fahrerinnen und Fahrer im Halter-Fahrer-Modell, Fahrerinnen und Fahrer mit Anschluss an Taxizentralen oder digitale Funkzentralen sowie Angebote wie Uber oder Bolt?
a. Es wird darum gebeten, die einzelnen Modelle nach einheitlichen Kriterien zahlenmässig aufzuschlüsseln. Von Interesse ist insbesondere, wie viele Fahrerinnen und Fahrer sowie Betriebe den jeweiligen Modellen aktuell zuzuordnen sind und welchen prozentualen Anteil die Fahrerinnen und Fahrer der einzelnen Modelle an der Gesamtzahl der im gewerblichen Personentransport im Kanton Basel-Stadt tätigen Fahrerinnen und Fahrer ausmachen.
b. Weiter wird darum gebeten darzulegen, anhand welcher grundlegenden Merkmale die Unterschiede innerhalb des Basler Taxigewerbes sowie zwischen dem Basler Taxigewerbe und plattformbasierten Vermittlungsmodellen beurteilt werden.
2. Wie hat sich die Zusammensetzung dieser Modelle vor und nach Einführung des kantonalen Mindestlohns am 1. Juli 2022 entwickelt, und wie stellt sich die Situation heute dar?
a. Bitte nach Möglichkeit zahlenmässig aufschlüsseln.
b. Falls es grössere Verschiebungen gegeben hat: Wie erklärt der Regierungsrat diese Entwicklung?
3. Wie funktioniert das Halter-Fahrer-Modell im Basler Taxigewerbe im Vergleich zu plattformbasierten Vermittlungsmodellen, insbesondere am Beispiel von 44er Cab beziehungsweise Taxiphon einerseits und Uber oder Bolt andererseits?
a. Wer bestimmt in den jeweiligen Modellen Preise, Gebühren, Vermittlungsbedingungen, Qualitätsvorgaben, Kontrollmechanismen und mögliche Ausschlüsse von der Vermittlung?
b. Welche Bedeutung haben diese Elemente für die Beurteilung, ob Fahrerinnen und Fahrer als selbständig erwerbend oder als Arbeitnehmende einzustufen sind?
c. In welchen Modellen kommt der kantonale Mindestlohn zur Anwendung beziehungsweise nicht zur Anwendung, und welche Kriterien sind dafür entscheidend?

