Die Basler Wohnraumpolitik braucht einen Kurswechsel

2. Mai 2012
Wohnungssanierungen im Rankhof (Foto: Juri Weiss)
Wohnungssanierungen im Rankhof (Foto: Juri Weiss)

Basel hat die Trendwende geschafft: Während früher das Klagelied der Landflucht angestimmt wurde, darf man heute feststellen, dass Wohnen in der Stadt wieder an Zuspruch gewinnt.

Diese an sich erfreuliche Entwicklung führt dazu, dass der Wohnraum in der Stadt ein knappes Gut geworden ist – die Mieten steigen. Dieser leidige Effekt ist zunächst ganz wesentlich auf die nationale Gesetzgebung zurückzuführen. Das Mietrecht gehört wohl zu den Rechtsgebieten mit den meisten Fallstricken für die Vertragsparteien, insbesondere für die Vermieter. Unter dem Titel des Mieterschutzes werden so auch potentielle Investoren und Neuvermieter abgeschreckt.

Die Angst vor einem freien Wohnungsmarkt ist jedoch unbegründet. Die heute genannten (sehr raren) Exzesse sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sich die grosse Nachfrage nach Stadtwohnungen auf ein durch künstliche Verknappung enorm kleines Angebot konzentriert. Dies führt dazu, dass für die wenigen leerstehenden Wohnungen sehr hohe Preise verlangt werden können – die Empörung über «Spekulanten» im Immobilienmarkt ist perfekt.

Ein starrer Wohnungsmarkt ist kein gutes Rezept zur Stützung finanzschwacher Familien. Die aktuelle Rechtslage führt zu einer massiven Umverteilung von Eigentümern zu Mietern, unabhängig davon, ob Letztere darauf angewiesen sind. Anderswo bezeichnet man dieses System als Giesskannenprinzip, dem Inbegriff ineffizienter Geldverteilung. Effizienter und ausserdem viel zielgerichteter wäre die sogenannte Subjekthilfe, also die gezielte finanzielle Unterstützung finanzschwacher Familien mit Wohnkostenbeiträgen.

Der Kanton Basel-Stadt braucht demnach einen Kurswechsel in seiner Wohnraumpolitik: Weg von staatlichen Einschränkungen und Privilegien, hin zur Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen für diejenigen, welche in Eigeninitiative Wohnungen errichten wollen. Hierbei ist eine einseitige Privilegierung von Wohngenossenschaften, wie sie im geplanten Wohnraumfördergesetz geplant ist, fehl am Platz. Zwar stellen Genossenschaften eine Bereicherung für das Wohnungsangebot dar. Zahlreiche private Immobilienbesitzer, die ebenso zu einem lebendigen Wohnungsmarkt beitragen, werden jedoch schlicht ignoriert, wo Wertschätzung für ihren Beitrag zur Schaffung von mehr Wohnungen am Platz wäre.

Artikel erschienen im Basler Freisinn 2/2012 vom 27. April 2012.

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    Luca Urgese
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