Der Grosse Rat wird in den kommenden Monaten einige grundsätzliche Debatten über die Finanzpolitik des Kantons führen. Eine kleine Übersicht.
Jährlicher Beschluss über den Steuerfuss
Die allermeisten Gemeinden und Kantone entscheiden jedes Jahr darüber, wie hoch ihr Steuerfuss ist. Der Steuerfuss ist ein Prozentsatz des gesetzlichen Steuertarifes. Jedes Jahr kann also von der Gemeindeversammlung, dem Einwohnerrat oder dem Kantonsparlament neu festgelegt werden, ob die Steuern für das nächste Jahr steigen oder sinken. Was wenige wissen: Auch der Kanton Basel-Stadt hat einen Steuerfuss. Dieser beträgt 100 Prozent und ist fest im Gesetz verankert. Er kann deshalb nicht jedes Jahr durch den Grossen Rat angepasst werden. Das will ich ändern. Der Grosse Rat soll jedes Jahr über den kantonalen Steuerfuss beschliessen können, so fordere ich es in einer Motion. Damit bekäme das Parlament jährlich die Möglichkeit, bei hohen Überschüssen die Steuern zu senken. Schnell und unkompliziert.
Neues Steuerpaket
Die anhaltend hohen Überschüsse sind auch Thema eines weiteren, von GLP bis SVP breit abgestützten Vorstosses. Dieser fordert ein grosses Steuersenkungspaket im Umfang von 150 Millionen Franken. Sowohl die Einkommens- als auch die Vermögenssteuer sollen gesenkt werden. Vorgesehen ist, dass rund 100 Millionen Franken die Einkommen unter 200’000 Franken entlasten. Unsere Kaufkraft-Initiative kommt also genau zum richtigen Zeitpunkt. Mit dieser Initiative können wir den Druck für eine weitere Steuersenkung hochhalten und so die Chancen dieses Vorstosses erhöhen.
Rückerstattung von kantonalen Überschüssen
Schon weiter ist der Vorstoss von Fraktionskollege Christian Moesch. Dieser fordert, dass Überschüsse des Kantons an die steuerzahlenden Privatpersonen zurückerstattet werden sollen. Und zwar im Verhältnis zu ihrer Steuerleistung. Der Regierungsrat zeigt sich in seiner Antwort grundsätzlich offen für die Idee. Es scheint jedoch durch, dass auch eine Pro-Kopf-Verteilung geprüft werden soll, was rund 2’500 Franken pro Person ausgemacht hätte. Das finden wir falsch. Die Rückerstattung soll nur an Personen erfolgen, die effektiv Steuern bezahlt haben. Über das weitere Vorgehen muss nun der Grosse Rat entscheiden.
Einführung eines Aufgaben- und Finanzplans
Noch einen Schritt weiter ist eine ebenfalls von GLP bis SVP abgestützte Motion, die einen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) einführen will. Heute kennt der Grosse Rat nur die Summe der geplanten Überschüsse oder Defizite für die kommenden Jahre. Mehr Details hat er jedoch nicht. In der jährlichen Budgetdebatte ist es deshalb überaus schwierig, auf die mittelfristige finanzielle Entwicklung des Kantons Einfluss zu nehmen. Mehrere Kantone haben deshalb bereits einen AFP eingeführt. Darin ist nach Aufgaben gegliedert ersichtlich, wie sich die Ausgaben in den kommenden vier Jahren entwickelt sollen. Dies gibt dem Parlament die Möglichkeit, frühzeitig zu reagieren und Einfluss zu nehmen. Der Vorstoss wurde bereits zwei Mal überwiesen. Der Regierungsrat hat nun den verbindlichen Auftrag, bis Juni 2025 eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
Artikel erschienen im Basler Freisinn vom 6. September 2024.