Seit Mai 2023 können im Kanton Basel-Stadt Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen ihre Stimme mit E-Voting elektronisch abgeben. Hierfür sind unter anderem eine Grundbewilligung des Bundesrates sowie eine Zulassung der Bundeskanzlei notwendig.
Der Kanton Basel-Stadt verfügt dabei über eine Ausnahmebewilligung, wonach die elektronische Urne bereits am Samstag entschlüsselt werden darf, «obwohl gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben eine Entschlüsselung frühestens am Abstimmungs- oder Wahlsonntag beginnen darf».[1]
Am Freitag, 6. März 2026 um 16:00 Uhr teilte die Staatskanzlei mit, dass aufgrund eines technischen Problems die elektronisch abgegebenen Stimmen wahrscheinlich nicht ausgezählt werden können. Am Samstagabend bestätigte die Staatskanzlei in einer weiteren Medienmitteilung, dass die Stimmen definitiv nicht gelesen werden können.
Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Es bestehen unterschiedliche Aussagen darüber, ob einer oder mehrere USB-Sticks vom Problem betroffen waren. Welche Aussage ist zutreffend? Was war das Problem mit dem oder den genannten USB-Sticks? Warum waren diese nicht verwendbar?
- Wie wird der USB-Stick im Vorfeld von Abstimmungen aufbewahrt? Gibt es kein Backup für den Fall von technischen Problemen, wie nun aufgetreten?
- Wann genau wurde das Problem erstmals festgestellt?
- Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um das Problem zu beheben?
- Ist der Kanton Basel-Stadt der einzige Kanton, der zur Entschlüsselung der digitalen Urne auf externe Hardware-Komponenten setzt? Oder hatten die anderen Kantone bisher einfach Glück, dass das Problem bei ihnen nicht aufgetreten ist?
- Die Staatskanzlei betont, dass «keine Verbindung zwischen dem Vorfall und dem E-Voting-System, welches die Schweizerische Post zur Verfügung stellt», besteht. Weshalb wurde dann die Schweizerische Post auf der Suche nach Lösungen zur Unterstützung beigezogen?
- Gemäss Ausnahmebewilligung darf die elektronische Urne erst am Samstag vor der Abstimmung entschlüsselt werden. Weshalb wurde bereits am Freitag (oder noch früher) versucht, diese zu entschlüsseln? Was wird vorher mit einem USB-Stick genau kontrolliert?
- In der Medienmitteilung vom Freitag ist die Rede von rund 1’800 elektronisch abgegeben Stimmen, in der Medienmitteilung vom Samstag von insgesamt 2’048 Stimmen. Wie ist diese Zunahme zu erklären? Wurde die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Problematik gesperrt oder mit einem Warnhinweis versehen? Wenn Nein, warum nicht?
- Wurden die 30 angemeldeten Stimmberechtigten mit Behinderungen, die im Kanton wohnhaft sind, persönlich über das technische Problem informiert, damit sie eine Chance hatten, ihre Stimme bis am Sonntag persönlich abzugeben? Wenn Nein, warum nicht?
- Anerkennt der Regierungsrat, dass dieser Vorfall das Vertrauen der Stimmberechtigten in einen fehlerfreien und korrekten Auszählprozess bei Abstimmungen erheblich erschüttert?
- Gegenüber Medien wurde seitens des Regierungssprechers gesagt, es sollten «möglichst viele gültige Stimmen gezählt werden können». Wie steht der Regierungsrat zu dieser Aussage? Sollten nicht alle Stimmen gezählt werden können?
- Welche Konsequenzen zieht der Regierungsrat mit Blick darauf, dass ab der zweiten Jahreshälfte 2026 maximal 30 Prozent der baselstädtischen Stimmbevölkerung ebenfalls elektronisch ihre Stimme abgeben können sollen? Wird er diese Ausweitung verschieben?
- Trifft es zu, dass eine kantonale Abstimmung annulliert oder wiederholt werden müsste, wenn ein Abstimmungsergebnis knapper ist als die Anzahl der elektronisch abgegebenen Stimmen, wenn diese nicht ausgelesen werden können?
- Bis wann wird die Analyse des Kantons über die Fehlerursache vorliegen? Wird der Kanton über die Erkenntnisse öffentlich kommunizieren?
- Wird der Regierungsrat Alternativen zu einer Verwendung von USB-Sticks suchen, die sich als unverlässliche Methode erwiesen hat?
- Hat dieser Vorfall Auswirkungen auf die Validierung der Abstimmungsergebnisse durch den Grossen Rat? Ist eine Validierung unter den gegebenen Umständen überhaupt möglich? Wenn nicht, was sind die Konsequenzen daraus?
- Ist der Regierungsrat angesichts dieses Debakels bereit, das Pilotprojekt E-Voting per sofort einzustellen?
[1] https://www.bs.ch/regierungsrat/staatskanzlei/politische-rechte/wahlen-und-abstimmungen/e-voting/e-voting-dokumentation-und-weiterentwicklung

