Der Grosse Rat hat diskutiert, ob der Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk künftig verboten sein sollen. Ist es gesund für eine Gesellschaft, wenn wir alles verbieten, was uns stört?
Hatten Sie schon mal eine Pizza mit Ananas drauf? Sollte dem so sein, behalten Sie es bloss für sich, ich will nichts davon wissen. Es handelt sich dabei nämlich um eine kulinarische Todsünde. Nicht wenige Italiener würden wohl gar so weit gehen zu sagen, dass es sich dabei um ein Verbrechen gegen die italienische Küche handelt.
Fast so leidenschaftlich wie Italiener über «Pizza Hawaii» hat der Grosse Rat letzte Woche über zwei Vorstösse debattiert, die sich gegen Pyrotechnik gerichtet haben. Dazu gehören Feuerwerks-Raketen, Vulkane, aber auch Sprühkerzen. Die beiden Motionen forderten, dass sowohl der Verkauf von Feuerwerk an Private als auch das Abbrennen von Feuerwerk durch Private künftig in Basel-Stadt verboten sein sollen.
Die Toleranz gegenüber Störungen nimmt ab
Erfreulicherweise wurden beide Forderungen mit klaren Mehrheiten abgelehnt. Ausschlaggebend waren dabei nicht zuletzt Fragen zur Durchsetzbarkeit. So könnte man Feuerwerk bei einem Verkaufsverbot beispielsweise problemlos im angrenzenden Nachbarkanton kaufen. Ich möchte das Thema hier jedoch auf eine grundsätzlichere Ebene heben. Es lässt sich an diesen Forderungen nämlich eine zeitgeistige Erscheinung festmachen: Was stört soll verboten werden. Die Toleranz gegenüber unliebsamen Erscheinungen des Zusammenlebens nimmt ab.
Jede und jeder kann bestimmt unzählige Dinge aufzählen, die einen stören. Mich stören – nebst eingangs erwähnter Ananas-Sünde – beispielsweise die überdimensionierten Elektroroller auf dem Velostreifen mit Fahrern ohne Helm und Regelkenntnis, der Qualm von rücksichtslosen Rauchern im Gesicht, das grässliche Gekreische der Schienen bei einem kurvenden Tram und die siebenunddreissigste Demonstration zum gleichen Thema. Andere stören sich an lauten Konzerten im öffentlichen Raum, rücksichtslosen Fussgängern mit auf das Smartphone fixiertem Blick oder den unzähligen unendlichen Baustellen in der Stadt. Bei nicht wenigen dieser Störfaktoren sind schon Verbotsforderungen laut geworden. Doch sollen wir tatsächlich all das und viel mehr verbieten?
Es braucht klare Grenzen zum Schutz von Mensch und Eigentum
Wohlverstanden: Das ist kein Plädoyer für absolutes Laisser-Faire. Natürlich muss eine Gesellschaft klare Grenzen setzen, zum Schutz von Mensch und Eigentum. So ist es völlig klar, dass wer mit Feuerwerk in eine Menschenmenge zielt, deren Gesundheit gefährdet und dafür entsprechend zu bestrafen ist. Wer fremdes Eigentum schädigt, beispielsweise durch diese unsäglichen Sprayereien auf Hauswänden, muss dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Und es ist auch unbestritten, dass Feuerwerk negative Begleiterscheinungen hat für Mensch und Tier und bei falscher Anwendung sehr gefährlich sein kann. Aber das trifft auf viele andere Tätigkeiten auch zu. Nur ein Beispiel zum Vergleich: Pro Jahr gibt es in der Schweiz rund 230 Unfälle mit Feuerwerkskörpern. Todesfälle sind sehr selten (selbstverständlich mit Ausnahme von tragischen Grossereignissen wie in Crans Montana). Demgegenüber sterben jährlich rund 1’600 Menschen an den Folgen von Alkoholkonsum. Auch bei Alkoholkonsum schädigt man nicht nur sich selbst, sondern kann auch Dritte in Mitleidenschaft ziehen, beispielsweise wenn man angetrunken einen Verkehrsunfall verursacht.
Ein totales Verbot wäre unverhältnismässig
Sollte man also den Alkoholkonsum verbieten? Noch bevor man Feuerwerkskörper verbietet? Natürlich nicht. Ein totales Verbot wäre absolut unverhältnismässig – sowohl beim Alkohol als auch bei Feuerwerkskörpern.
Ich will hier nicht Menschenleben gegeneinander aufrechnen, das wäre unangebracht. Mein Punkt ist: In einer vielfältigen, pluralistischen Gesellschaft müssen wir damit leben, dass andere Menschen Dinge tun, die wir nicht tun würden. Wir müssen aushalten, dass das Leben mit Risiken verbunden ist und dass uns beispielsweise ein unerwartet knallender Feuerwerkskörper einen Schrecken einjagen kann. Und wir müssen dabei auch einen gewissen Grad an negativen Begleiterscheinungen aushalten. Wenn wir uns stattdessen nur noch auf den kleinsten gemeinsamen Nenner der menschlichen Aktivität beschränken müssen, bei dem sich niemand gestört führt, wird das Zusammenleben ziemlich schwierig.
Ohne Kompromisse kein gesellschaftliches Zusammenleben
Beim Feuerwerk hat der Kanton Basel-Stadt einen Mittelweg gewählt. Zum Nationalfeiertag und an Silvester sind private Feuerwerke von 18 bis 01 Uhr erlaubt, an den anderen Tagen sind sie bewilligungspflichtig. Ich persönlich finde diese Regelung unnötig und übertrieben, zumal es an den übrigen Tagen in der Vergangenheit ja nicht ständig geknallt hat. Aber sie ist der Versuch, einen Kompromiss zu finden zwischen denjenigen, die sich an Feuerwerk generell stören und denjenigen, denen ein Feuerwerk zu besonderen Anlässen viel Freude bereitet. Nur mit solcher Kompromissbereitschaft kann das gesellschaftliche Zusammenleben in einer freien Gesellschaft funktionieren.
Wir sollten also nicht immer gleich mit Verboten hantieren, wenn uns etwas stört. Ausser bei Ananas auf der Pizza natürlich. Irgendwo hört die Toleranz schliesslich auf!

