Antrag auf Ergreifung des Standesreferendums gegen den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2015 über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016 bis 2019

7. September 2015

Gestützt auf § 53 Abs. 1 des Gesetzes über die Geschäftsordnung des Grossen Rates beantragen die Unterzeichnenden die Ergreifung des Kantonsreferendums nach Art. 141 Abs. 1 der Bundesverfassung gegen den oben genannten Bundesbeschluss.

Der nationale Finanzausgleich (NFA) ist bekanntlich ein Instrument der nationalen Solidarität, mit welchem die finanzstarken Kantone den strukturschwachen Kantonen unter die Arme greifen. Angestrebt wird hierbei eine Zielgrösse von 85 Prozent des Schweizer Durchschnitts, welche alle Kantone erreichen sollen. Nachdem dieses Ziel in der Periode 2012-2014 in allen Kantonen übertroffen wurde, beantragte der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die Geberkantone ab dem Jahr 2016 um 134 Millionen Franken zu entlasten, da der nationale Finanzausgleich gemäss der Finanzministerin „überdotiert“ sei.

Zu beachten ist hierbei, dass es sich bei diesen 134 Millionen Franken bereits um einen Kompromissvorschlag des Bundesrates handelt. Die effektive Überdotierung ist nämlich noch höher und im Rahmen des Wirksamkeitsberichtsverfahrens seitens der Geberkantone eingebrachte Vorschläge zur Optimierung des NFA wurden allesamt verworfen.

In der parlamentarischen Debatte zeigten die Nehmerkantone bedauerlicherweise dennoch wenig Bereitschaft, die erheblichen Leistungen der Geberkantone anzuerkennen und ihren Teil zur nationalen Solidarität beizutragen. Erst nach langem Ringen gewährten die eidgenössischen Räte den Geberkantonen eine Senkung der Beiträge um 67 Millionen Franken.

Dieser Kompromiss des Kompromisses ist für unseren Kanton inakzeptabel. Die Nehmerkantone weigern sich, die gesetzlich festgelegten rechnerischen Kriterien und damit eine Reduktion ihrer Beiträge zu akzeptieren. Mit der Akzeptanz dieses faulen Kompromisses würden sie in ihrer Haltung bestärkt. Daher muss sich Basel-Stadt gegen diesen Beschluss zur Wehr setzen.

Wir beantragen deshalb, dass der Kanton Basel-Stadt das Kantonsreferendum gegen diesen Bundesbeschluss ergreift.

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    Luca Urgese
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