Anzug betreffend Digitalisierung vorantreiben – Einbürgerungsverfahren digitalisieren

20. Februar 2020

Wer sich im Kanton Basel-Stadt einbürgern lassen will, findet auf der Webseite der Abteilung „Bevölkerungsdienste und Migration“ verschiedene PDF-Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Dieses sind auszudrucken und unterschrieben einzureichen. Zudem wird auf verschiedene Dokumente hingewiesen, die mit dem Einbürgerungsgesuch zusammen eingereicht werden müssen. Die meisten dieser Unterlagen müssen beim Kanton beschafft werden, z.B. Auszüge aus dem Zivilstands- und dem Betreibungsregister oder ein Steuerausweis.

Die Abwicklung der Einbürgerungsgesuche zwischen Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene erfolgt in Papierform. Bewerberinnen und Bewerber wissen dadurch nicht, wie weit das Verfahren bereits fortgeschritten ist. Unvollständige Unterlagen führen zudem dazu, dass nachträglich Dokumente eingefordert werden müssen, wodurch das Verfahren verzögert wird.

Der Kanton Zürich hat im Oktober 2019 ein Projekt lanciert, um das Einbürgerungsverfahren zu digitalisieren und dadurch einfacher und transparenter zu machen (vgl. https://egovpartner.zh.ch/internet/microsites/egovpartner/de/projekte/elektronisches-einbuergerungsverfahren.html). Bewerberinnen und Bewerber können ihr Gesuch künftig online einreichen. Die Dossiers werden vollumfänglich digital geführt, sodass der Status des Gesuchs jederzeit sowohl für Bewerbende als auch für die zuständigen Amtsstellen jederzeit einsehbar ist. Verwaltungsabläufe werden automatisiert, es wird mehr Transparenz für alle Beteiligten geschaffen.

Die Zürcher Plattform führt die Einbürgerungswilligen online durch den Erfassungsprozess ihres Gesuchs, welches schliesslich direkt elektronisch eingereicht werden kann. Es soll nicht mehr nötig sein, vorgängig Dokumente bei der Verwaltung zu beschaffen.

Mit dem eKonto hat der Kanton Basel-Stadt die Voraussetzungen dafür geschaffen, seine Dienstleistungen sicher und bevölkerungsnah digital anbieten zu können.

Ausgehend von diesen Ausführungen wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten:

  • ob das Einbürgerungsverfahren im Kanton Basel-Stadt vollständig digitalisiert werden kann,
  • ob dabei auf die Erfahrungen, die IT und die Prozesse des Kantons Zürich und allenfalls auch anderer Kantone zurückgegriffen werden kann,
  • ob hierbei darauf geachtet werden kann, dass Dokumente mit Informationen, die beim Kanton ohnehin bereits vorhanden sind, künftig von Bewerbenden nicht mehr beschafft, sondern direkt vom Kanton abgefragt werden können,
  • ob dadurch eine Möglichkeit geschaffen werden kann, den Stand des Einbürgerungsverfahrens jederzeit abfragen zu können,
  • ob die Bearbeitungszeit der Einbürgerungsverfahren dadurch verkürzt werden kann,
  • ob dadurch das Verfahren effizienter gemacht werden kann und in der Folge die Gebühren reduziert werden können.

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Luca Urgese
Riehenring 65, 4058 Basel