Anzug betreffend konkrete Planung von Quartierparkings

20. Februar 2019

Im Rahmen der Vorlage zur künftigen Parkierungspolitik des Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) soll eine Revision der Parkraumbewirtschaftungsverordnung (PRBV), des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) sowie des Umweltschutzgesetzes (USG) vorgenommen werden. Kernanliegen der Vorlage ist die Realisierung eines Auslastungsquotienten von 90 bis 95% auf öffentlichen Strassenparkplätzen, sodass im Durchschnitt jeder zehnte bis zwanzigste Parkplatz frei ist. Dies soll die Erreichbarkeit des Standorts verbessern und den umweltschädlichen Parksuchverkehr verringern. Die Preise für Parkkartengebühren sollen in diesem Zusammenhang angehoben und über den Pendlerfonds teilweise der Schaffung von Parkraum auf Privatgrund in Form von Quartierparkings zugeführt werden.

Was in der Vorlage und generell jedoch noch fehlt, ist eine konkrete Planung der Quartierparkings. So ist bislang unklar, wann diese errichtet werden können, welche Standorte für diese in Frage kämen, unter welchen konkreten Bedingungen eine Förderung möglich ist und wie hoch die finanziellen Beiträge aus dem Pendlerfonds sein werden.

Der Regierungsrat wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten:

  • wo (konkrete Standorte) und bis wann die Quartierparkings errichtet werden können;
  • ob ein Objektblatt zu den Quartierparkings in den kantonalen Richtplan (KRIP) aufgenommen werden kann;
  • ob die Quartierparkings ebenfalls in der Richtplankarte des KRIP aufgenommen werden können;
  • unter Erfüllung welcher Kriterien eine Förderung der Quartierparkings in Frage kommt;
  • in welcher Höhe finanzielle Mittel des Pendlerfonds zur Finanzierung der Quartierparkings vorgesehen sind.

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    Luca Urgese
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