Der bz basel war am 17.5.2016 zu entnehmen, dass innerhalb der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt keine einheitliche Praxis betreffend der Erfassung von Studien, Expertisen und Berichten besteht, welche an Dritte gegeben werden. Gleichzeitig ist es auch nicht möglich, dass ohne Rücksprache mit den Auftragnehmern die Kosten für diese Studien veröffentlicht werden.
Dies führt dazu, dass ein regelrechter Wildwuchs bei der Vergabe von Studien, Expertisen und Berichten entstanden ist und teilweise die einzelnen Departemente selber keinen Überblick mehr haben und nur sehr ungenau Auskunft geben können.
Aus Sicht des Anzugsstellers widerspricht die momentane Praxis dem Öffentlichkeitsprinzip des Kantons Basel-Stadt und verunmöglicht es, Vergaben und Auftragserteilungen transparent zu machen. Zudem führt die heutige Praxis dazu, dass der Wissenstransfer über bestehende Gutachten zwischen den Departementen nur sehr erschwert ermöglicht wird.
Der Bund hat aufgrund der bekannten Problematik bereits vor zwölf Jahren eine zentrale Datenbank geschaffen, auf welcher alle Studien, Expertisen und Berichte für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Amtsstellen des Bundes haben gemäss Bundeskanzlei eine entsprechende Publikationspflicht.
Um Doppelspurigkeiten zu verhindern und sicherzustellen, dass keine unnötigen Aufträge vergeben werden, welche einen Bürokratieausbau zur Folge haben sowie um die notwendige Transparenz herzustellen bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten,
ob eine zentrale kantonale Datenbank für die Erfassung und Publikation von Studien, Expertisen und Berichten erstellt werden kann, welche öffentlich einsehbar ist und zudem die Kosten der einzelnen Gutachten ausweist. Die Erfassung wäre für die einzelnen Dienststellen Pflicht.