Bei Anruf Busse: Telefon-Terror aus der Bundesverwaltung

1. September 2009

Viele von uns haben sie schon mal erlebt: eine Telefon-Umfrage, meistens von irgendeinem privaten Institut durchgeführt. Steht der Bund dahinter, gilt neu eine Auskunftspflicht.

„Guten Abend, hätten Sie einen Moment Zeit? Ich hätte ein paar Fragen an Sie.“ So beginnt meist das harmlose Befragungsgespräch. Am anderen Ende der Leitung oft eine junge Person, die sich mit der telefonischen Erkundigung nach Diesem und Jenem einen Zustupf für das knappe Budget verdient. Keine Zeit? Keine Ahnung vom Umfrage-Thema? Oder einfach keine Lust? Das gibt es seit dem ersten September nicht mehr. Denn seit dann gilt die Auskunftspflicht für Umfragen des Bundesamtes für Statistik.

Still und leise hat der Bundesrat den Anhang der „Statistikerhebungsverordnung“ geändert und für vorerst zwei Typen von Umfragen eine Auskunftspflicht für Privathaushalte,  immerhin erst nach schriftlicher Ankündigung, festgelegt: einerseits für die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake), zu welcher jährlich 125‘000 Personen befragt werden, andererseits für die Strukturerhebung, bei der 200‘000 Privathaushalte ebenfalls jährlich Auskunft geben sollen, hier jedoch schriftlich.

Unterstrichen wird dieses neue Obligatorium durch Androhung einer Busse, die theoretisch bis zu CHF 10‘000.- betragen kann. Gemäss dem in der NZZ zitierten Alain Vuille vom Bundesamt für Statistik wird sich die Höhe aber etwa auf CHF 70.- belaufen.

Die Begründung für dieses neue Obligatorium erscheint auf den ersten Blick plausibel: Anscheinend sind immer mehr Leute nicht bereit, etwa 20 Minuten ihrer Zeit zu opfern, um Fragen zu Arbeitsort, Lohn, familiären Verhältnissen etc. zu beantworten. Dies ist der Aussagekraft der Umfrage abträglich. Bei genauerem Hinschauen entpuppt sich die Argumentation der Regierung aber als Trugschluss: Erstens müssen wir uns fragen, ob diese Daten wirklich so wichtig sind, dass wir zu deren Preisgabe gezwungen werden sollen. Und zweitens überlege ich mir, wie zuverlässig solche erzwungenen Daten schlussendlich sind. Wie antwortet ein Bürger, der eigentlich gar keine Lust zu solch einer Umfrage hat? Oder der seine Daten nicht preisgeben möchte? Und: wer überprüft die Korrektheit?

Die Zahl von Umfragen und Erhebungen nimmt stetig zu. Es gibt kaum einen Lebensbereich, zu dem wir nicht über irgendwelche Zahlen oder Daten verfügen. Ich nenne ein anderes Beispiel: Neu werden durch eine Änderung des Regierungsharmonisierungsgesetzes, deren Auswirkung die Parlamentarier kaum erfasst haben dürften, alle  ohnungen in der Schweiz durchnummeriert. Der Staat weiss also künftig nicht nur in welcher Strasse wir wohnen, sondern genau in welchem Stock, mit wie vielen Zimmern, Ausstattung usw.

„Na und?“ mögen wir uns denken, da diese Daten uns nicht wirklich sensibel erscheinen. Aber es ist wieder ein Stückchen Privatsphäre, das wir preisgeben müssen (Nicht wollen, wie bei Facebook & Co.! Müssen!). Eine Entwicklung, die uns zu denken geben sollte und die ich mit wachsender Beunruhigung verfolge.

Artikel erschienen im „Speaker’s Corner“ vom September 2009.

«Basler Polit-Espresso»

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    Luca Urgese
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