Die Ankündigung des Bundesrates, den Vorbezug von Geldern aus der beruflichen Vorsorge einzuschränken, hat quer durchs Land grosse Wellen geworfen. Wen wundert’s, schliesslich ist der Traum vom Eigenheim weit verbreitet.
Mutmasslich handelt es sich hierbei um einen Versuchsballon, bemühte sich Bundesrat Alain Berset doch bereits in den Sonntagsmedien, die Wogen zu glätten und relativierte das Vorhaben stark.
Es gilt jedoch sehr aufmerksam zu sein, denn einem Versuchsballon kommt meist zumindest ein kleiner Schritt in die angekündigte Richtung nach. Worum geht es also?
Der Vorbezug von Pensionskassengeldern soll, wenn nicht verhindert, so doch stark eingeschränkt werden. Begründet wird dies mit angeblichen Missbräuchen bei den Ergänzungsleistungen, nachdem Pensionskassenguthaben verjubelt worden seien.
Es ist entlarvend, dass es an Zahlenmaterial fehlt, um zu belegen, dass es sich hierbei um ein gehäuft auftretendes Problem handelt. Vielmehr muss man sich in Erinnerung rufen, dass die Sozialdemokraten schon seit Jahren eine Aufwertung der AHV gegenüber der beruflichen Vorsorge fordern. Grund ist die Umverteilung, welche in der ersten Säule stattfindet, während in der zweiten Säule grundsätzlich jeder für sich spart.
Vor diesem Hintergrund wird erkennbar, dass die Einschränkung des PK-Vorbezuges nur ein erster Schritt wäre, bevor in der zweiten Säule stärkere Umverteilungsmechanismen folgen – der heutige Umwandlungssatz stellt ja bereits eine gewisse Umverteilung dar.
Was wäre also die richtige Antwort auf verprasste Vorsorgegelder? Wer Gelder vorbezieht muss Verantwortung übernehmen und die Konsequenzen tragen. Der Zugang zu Ergänzungsleistungen soll in einem solchen Fall verwehrt werden. Und auch generell wäre mehr Freiheit und Eigenverantwortung, beispielsweise durch eine freie Wahl der Pensionskasse, wünschenswert. Bersets Reform geht somit in die ziemlich falsche Richtung – bürgerliches Gegensteuer ist gefragt!
Artikel erschienen in: Online-Newsletter der Basler FDP vom 3. Juli 2014