Ehegatten und Konkubinatspaare gleich behandeln
Wer eine Erbschaft oder eine Schenkung erhält, muss Erbschafts- oder Schenkungssteuern bezahlen. Ehegatten der verstorbenen oder schenkenden Person sind von dieser Steuerpflicht befreit. Anders hingegen bei Konkubinatspaaren: Diese unterstehen einem reduzierten Steuersatz von 6 Prozent, sofern sie zum Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs seit mindestens fünf Jahren in gemeinsamem Haushalt mit gleichem steuerrechtlichem Wohnsitz gelebt...