Motion betreffend Gleichbehandlung von Ehegatten und Konkubinatspaaren bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Personen, die eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten, müssen eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlen. Die Höhe dieser Steuer ist abgestuft und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (vgl. § 130 Abs. 1 StG). Gemäss § 120 Abs. 1 lit. a des baselstädtischen Steuergesetzes sind Ehegatten der verstorbenen oder schenkenden Person von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht befreit....