Motion betreffend Gleichbehandlung von Ehegatten und Konkubinatspaaren bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Personen, die eine Erbschaft oder eine Schenkung erhalten, müssen eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlen. Die Höhe dieser Steuer ist abgestuft und richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (vgl. § 130 Abs. 1 StG). Gemäss § 120 Abs. 1 lit. a des baselstädtischen Steuergesetzes sind Ehegatten der verstorbenen oder schenkenden Person von der Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht befreit....

Ehegatten und Konkubinatspaare gleich behandeln

Wer eine Erbschaft oder eine Schenkung erhält, muss Erbschafts- oder Schenkungssteuern bezahlen. Ehegatten der verstorbenen oder schenkenden Person sind von dieser Steuerpflicht befreit. Anders hingegen bei Konkubinatspaaren: Diese unterstehen einem reduzierten Steuersatz von 6 Prozent, sofern sie zum Zeitpunkt der Entstehung des Steueranspruchs seit mindestens fünf Jahren in gemeinsamem Haushalt mit gleichem steuerrechtlichem Wohnsitz gelebt...

Schriftliche Anfrage betreffend Jahresobergrenze bei Freistellung zur Betreuung kranker Kinder durch Kantonsangestellte

Der Kanton Basel-Stadt versteht sich als fortschrittlicher Arbeitgeber. Er deklariert sich selbst auch als familienfreundlichen Arbeitgeber: «Sie haben Familie? Es ist uns ein Anliegen, Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen.» So die Erklärung auf der Webseite von HR Basel-Stadt (www.arbeitgeber.bs.ch). Eine häufig vorkommende Aufgabe als Eltern ist, sich um ein krankes Kind zu kümmern. Erfahrungsgemäss...

FDP lehnt das Ausländerstimmrecht ab

«Die Freisinnigen stehen dem Anliegen offen gegenüber», sagte Edibe Gölgeli letzte Woche in einem Interview zum Ausländerstimmrecht. Sie tat dabei etwas, was Politikerinnen und Politiker gerne tun, wenn sie eine Niederlage vermeiden möchten: Sie machen das eigene Lager grösser, als es in Wirklichkeit ist. Dieser Versuch überrascht nicht, wenn man die Ergebnisse einer Umfrage anschaut,...

Motion betreffend Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu öffentlich unterstützten Spitälern und Alters- und Pflegeheimen

Als ich im November das letzte Freiheitspodium besuchte erfuhr ich, dass in einigen Spitälern und Alters- und Pflegeheimen den Patienten oder Bewohnern verwehrt wird, Sterbehilfeorganisationen zu empfangen. Dies empörte mich, denn es gehört für mich zum grundlegenden Selbstbestimmungsrecht des Menschen, den Zeitpunkt seines eigenen Todes zu bestimmen, wenn er das will.

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    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel