Der Erste Staatsanwalt Fabbri beklagt eine “Aufweichung der Gewaltentrennung”, sollten IT und Kriminalstatistik künftig bei der Exekutive liegen. Damit impliziert er, dass die Staatsanwaltschaft klarerweise zur Judikative gehört. Diese Ansicht ist keineswegs unbestritten. Die Staatsanwaltschaft kann aufgrund ihrer Tätigkeit als untersuchende und anklagende Behörde nämlich durchaus der ausführenden Gewalt, der Exekutive, zugeordnet werden.

Luca Urgese
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