5G ist eine Schlüsseltechnologie. Eine Schlüsseltechnologie für die digitalen Anwendungen der Zukunft. Es ist im Moment die fortschrittlichste Technologie und bildet die Grundlage für unzählige neue Geschäftsmodelle.
Es gibt verschiedene solche Geschäftsmodelle, die nur mit 5G erfolgreich oder auch wirtschaftlich funktionieren können. Im Motionstext sind einige Anwendungsbeispiele aufgezählt. Deshalb hier nur ein aktuelles Beispiel: Der Anbau von frischem Gemüse auf dem Smart City Lab bei uns in Basel. Betrieben von einem Startup, das auf eine gute digitale Infrastruktur angewiesen ist. Natürlich könnte man da auch den Boden aufreissen, Glasfaserkabelleitungen reinziehen und Server ins Gebäude einbauen. Aber das ist einerseits sehr teuer und damit für viele Startups schon ein Killerkriterium. Und andererseits scheint es mir auch wirtschaftlich nicht besonders sinnvoll zu sein, wenn eine günstigere, ökologischere und effizientere Alternative zur Verfügung steht.
Natürlich sind die Bedürfnisse von Unternehmen nur ein Teil der Geschichte. Der noch wichtigere Teil sind die Bedürfnisse der Bevölkerung. Die Datennutzung über die Mobilfunknetze nimmt seit Jahren massiv zu. Neue, datenintensive Applikationen, mehr Videoinhalte und so weiter nehmen laufend zu. Der Ausbau der Netzkapazität, also der dafür notwendigen Infrastruktur, hinkt dieser stark steigenden Nachfrage hinterher. Wir sind deutlich im Rückstand.
Zwar bekommen wir auf unseren Mobiltelefonen, wenn wir in der Stadt sind, durchaus 5G angezeigt. Die Geschwindigkeit entspricht dennoch nicht immer dieser Anzeige, schlicht weil die Kapazitäten nicht mithalten können.
Das liegt nicht an den Anbietern. Diese versuchen schon lange, den notwendigen Ausbau voranzutreiben. So wissen wir beispielsweise, dass der grösste Mobilfunkanbieter, die Swisscom, per Ende 2020 nur 30% der geplanten und beantragten Antennen in Betrieb nehmen konnte.
Das ist, vielleicht entgegen den Erwartungen, nicht oder nur teilweise auf Einsprachen zurückzuführen. Nur 30% der Gesuche sind durch solche Einsprachen blockiert. Weitere 40% wurden von den Behörden zu lange liegen gelassen. Sie stapeln sich bei den Behörden.
Im Kanton Basel-Stadt, so führte es zumindest die NZZ im Februar in einem Artikel aus, sind die Verzögerungen auf Personalmangel zurückzuführen. Deshalb dauere es teilweise länger als sechs Monate, bis ein Gesuch bearbeitet werde. Dem müssen wir entgegenwirken, wenn wir auch in Zukunft technologisch auf der Höhe der Zeit sein wollen.
5G hat nämlich nicht nur den Vorteil der höheren Geschwindigkeit, sondern ist auch aus anderen Gründen ein bedeutender Fortschritt. So haben die Universität Zürich und die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt in einer gemeinsamen Studie herausgefunden, dass 5G energieeffizienter ist. CO2-Emissionen werden reduziert. 5G ist also ökologisch die bessere Lösung als 4G.
Auch die Strahlenbelastung kann reduziert werden. Es wird gezielter gestrahlt, das ist besser. Und es ist üblicherweise das Empfangsgerät, das stärker strahlt als die Antenne. Besser Empfang bedeutet deshalb weniger Strahlung. Wenn Sie für den Ausbau von 5G sind, sind Sie also für eine Optimierung der Strahlenbelastung.
Aus all diesen Gründen sollten wir mit dem Ausbau von 5G dringend vorwärts machen. Dazu gehören einerseits die Prozesse. Der Regierungsrat sollte möglichst rasch prüfen, wie er die Bewilligungsprozesse beschleunigen und den Personalmangel mit einer Zuteilung der notwendigen Ressourcen beseitigen kann.
Andererseits ist natürlich die Frage der Antennen-Standorte wichtig. Und hier kann der Kanton einen wichtigen Beitrag leisten, indem er prüft, inwiefern er seine Liegenschaften als solche zur Verfügung stellen kann. Genau dies fordert der vorliegende Anzug. Wollen wir nicht hinterherhinken und erst dann mit dem Ausbau von 5G fertig sein, wenn die anderen schon längst so weit sind, müssen wir jetzt den Fuss vom Bremspedal nehmen. Das ist elementar, damit wir auch in Zukunft ein erfolgreicher Innovationsstandort sein können. Es ist höchste Zeit, vorwärts zu machen.
Votum im Grossen Rat vom 17. März 2021.