Der „Basler Kompromiss“ zur Steuervorlage 17: Ein Gewinn für alle

18. Januar 2019

Am 10. Februar 2019 stimmt der Kanton Basel-Stadt über die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 ab. Die Vorlage ist ein fein austariertes und breit abgestütztes Paket, von dem alle ganz direkt profitieren.

In den letzten Jahren hat sich auf internationaler Ebene einiges im Bereich der Unternehmensbesteuerung getan. Die bisherige Schweizer Praxis von sogenannten Statusgesellschaften (steuerlich privilegierte, international tätige Unternehmen) wird international nicht mehr akzeptiert und muss geändert werden. Nachdem eine erste Vorlage 2017 auf nationaler Ebene gescheitert ist war klar: Eine Reform der Unternehmenssteuer ist nur mehrheitsfähig, wenn soziale Ausgleichsmassnahmen vorgesehen sind. In Basel-Stadt haben Regierung, Parteien und Wirtschaftsverbände deshalb ein von links bis rechts breit abgestütztes Kompromisspaket geschnürt.

Klarheit für Unternehmen

Eine Statusgesellschaft zahlt heute 8 bis 10 Prozent Gewinnsteuern. Würde man die bisherige reduzierte Besteuerung ersatzlos streichen und beispielsweise ein international tätiges Handelsunternehmen ordentlich besteuern, wäre die Steuerlast mit 15 bis 22 Prozent plötzlich massiv höher. Um diesen sprunghaften Anstieg der Gewinnsteuerlast zu verhindern, soll der allgemeine Gewinnsteuersatz auf effektiv 13,04 Prozent gesenkt werden. Die Folge ist, dass der Anstieg bei weitem nicht mehr so stark ist. Dank der Einführung einer sogenannten Patentbox, mit welcher Gewinne aus patentgeschützten Produkten tiefer besteuert werden, wird die Steuerbelastung für Forschungsunternehmen gar nur leicht höher. Profitieren werden hingegen die KMU, deren Gewinnsteuersatz deutlich sinkt. Diese Steuersenkungen entlasten die Unternehmen im Kanton insgesamt um 200 Mio. Franken.

Diese Reform hat ihren Preis

Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einem Kompromiss auch Konzessionen erforderlich sind. So wird die Mindesthöhe der Familienzulagen um 75 Franken pro Monat erhöht. Eine Mehrbelastung für die Unternehmen. Auch die Dividendenbesteuerung wird angepasst: Wer mindestens 10 Prozent der Aktien eines Unternehmens hält, muss seine Dividenden künftig zu 80 Prozent besteuern, statt wie bisher zu 50 Prozent. Die Entlastung der Unternehmer bei den Steuern wird also teilweise wieder kompensiert. Diese Massnahmen sind alles andere als erfreulich. Aber sie sind angesichts der politischen Mehrheiten im Kanton der Preis, den die Basler Wirtschaft zu zahlen bereit sein muss, um mit klaren und gesicherten Rahmenbedingungen ein gutes Umfeld zu erhalten, um Investitionen zu tätigen und Arbeitsplätze zu schaffen. Und wir können mit gutem Gewissen sagen: Das Ergebnis stimmt. Unter dem Strich bleiben 100 Mio. Franken steuerliche Entlastung für die Unternehmen.

Tiefere Steuern für die Bevölkerung

Erfreuliche Nachrichten gibt es für die Bevölkerung. Diese profitiert ganz direkt von der Steuervorlage. Aufgrund stetig steigender Krankenkassenprämien wurde entschieden, den Versicherungsabzug um 1‘200 (Einzelpersonen) bzw. 2‘400 (Ehepaar) Franken zu erhöhen. Zudem sinkt der untere Einkommenssteuersatz von 22,25 auf 21,50 Prozent, was insbesondere den Mittelstand entlastet, der in den vergangenen Jahren mit seinen Steuerzahlungen zur guten finanziellen Lage des Kantons beigetragen hat. Die beiden Massnahmen bedeuten zusammen eine steuerliche Entlastung um bis zu 1‘767 Franken pro Person.

Die beteiligten Parteien haben sich weiter darauf geeinigt, dass auch wer keine Steuern zahlt, von der Reform profitieren soll. Neben den höheren Familienzulagen werden künftig mehr Einkommensklassen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Wer ein alternatives Versicherungsmodell wählt, soll eine höhere Verbilligung erhalten.

Ein gutes Gesamtpaket

Die kantonale Umsetzung der Steuervorlage 17 hat erfreuliche und weniger erfreuliche Elemente. In einer Gesamtbetrachtung bringt der „Basler Kompromiss“ aber Klarheit und Rechtssicherheit für die Unternehmen, stärkt Basel-Stadt als Forschungs- und Entwicklungsstandort und mehr Geld im Portemonnaie der Baslerinnen und Basler. Er verdient daher am 10. Februar 2019 unsere Zustimmung.

www.baslerkompromiss.ch

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    Luca Urgese
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