Die Geschlechterquote als guter Vorsatz ohne Durchsetzbarkeit

2. Februar 2014

In einer Woche entscheidet die Basler Stimmbevölkerung über die Einführung einer Geschlechterquote in staatsnahen Verwaltungsräten. Während im Abstimmungskampf bisher vor allem generell über Sinn und Unsinn von Quoten debattiert wurde, möchte ich hier den Fokus auf eine ganz praktische Frage richten: Was passiert eigentlich, wenn sich der Grosse Rat oder der Regierungsrat bei einer Wahl nicht an die vorgegebene Quote halten?

Die möglicherweise etwas überraschende aber sehr bezeichnende Antwort lautet: Nichts. Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, einen Wahlakt des Parlaments oder der Regierung anzufechten.

Die Befürworter der Geschlechterquote haben wiederholt angeführt, die Quote sei freiheitlich, da jeder die Freiheit habe sich selber zu binden. Das ist grundsätzlich richtig, die entscheidende Frage dabei aber: Gegenüber wem? Üblicherweise bindet man sich selbst gegenüber Dritten und geht somit einen Vertrag ein.

Ein Vertrag mit sich selbst aber – und darum handelt es sich analog gesprochen, wenn Parlament und Regierung sich selbst eine Pflicht auferlegen – die wie oben ausgeführt niemand durchsetzen kann, was ist das anderes als ein guter Vorsatz. Auch wenn Sie mit sich selber vereinbaren, dieses Jahr öfters Sport zu machen oder gesünder zu essen, wird Sie niemand gerichtlich dazu zwingen können. Und wie es mit Vorsätzen halt so ist: Besser, als sich grosse Vorsätze zu nehmen ist es, einfach umzusetzen, was man erreichen will.

Es gibt offensichtlich im Grossen Rat und in der Regierung eine Mehrheit, die 30% Frauen in staatlichen Verwaltungsräten haben will. Andernfalls wäre diese Abstimmungsvorlage nicht zustande gekommen. Die Frage sei daher berechtigt: Warum werden diese 30% Frauen nicht einfach ewählt? Wieso muss man dafür eine Quote in ein Gesetz schreiben?

Es gibt da dieses berühmte Zitat von Montesquieu: „Wenn es nicht notwendig ist ein Gesetz zu machen, ist es unbedingt notwendig kein Gesetz zu machen.“ Hier ist es nicht notwendig, denn jeder Grossrat hat es selber in der Hand (im wahrsten Sinne des Wortes), eine Frau auf den Wahlzettel zu schreiben.

In diesem Sinne empfehle ich ein Nein zur Einführung von Geschlechterquoten. Nicht als Votum gegen Frauen in Verwaltungsräte, sondern als Votum gegen unnötige Gesetze und als Appell an die Politik, ihre Verantwortung wahrzunehmen und sie nicht an Gesetze zu delegieren.

«Basler Polit-Espresso»

Abonniere meinen Newsletter und erhalte ungefähr einmal im Monat ein Update zur Basler Politik und zu meinen politischen Aktivitäten.

    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel