Die Staatsanwaltschaft gehört nicht zur Judikative

24. Juni 2011

Der Erste Staatsanwalt Fabbri beklagt eine „Aufweichung der Gewaltentrennung“, sollten IT und Kriminalstatistik künftig bei der Exekutive liegen. Damit impliziert er, dass die Staatsanwaltschaft klarerweise zur Judikative gehört. Diese Ansicht ist keineswegs unbestritten. Die Staatsanwaltschaft kann aufgrund ihrer Tätigkeit als untersuchende und anklagende Behörde nämlich durchaus der ausführenden Gewalt, der Exekutive, zugeordnet werden.

Es ist unbestritten, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer fachlichen Tätigkeit unabhängig sein soll, um politische Strafverfolgung zu verhindern. Inwiefern diese Unabhängigkeit dadurch in Frage gestellt wird, dass die IT künftig zentral zur Verfügung gestellt werden soll, ist doch sehr fraglich.

Was die Präsentation der Kriminalstatistik betrifft, so hat diese mit der unabhängigen Strafverfolgung nichts zu tun, sondern hat klar eine politische Komponente. Die politische Verantwortung für die Kriminalität im Kanton trägt aber die Gesamtregierung. Es ist daher zu begrüssen, wenn der zuständige Regierungsrat diese Verantwortung auch wahrnimmt.

Leserbrief erschienen in der Basler Zeitung vom 30. Juni 2011.

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    Luca Urgese
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