Ursprünglich mit dem Zweck eingerichtet, Handwerk und Landwirtschaft mit Kleinkrediten zu versorgen, haben die Kantonalbanken als staatliche Einrichtungen ihre Daseinsberechtigung heute verloren. Die demnächst anstehende Revision des Kantonalbank-Gesetzes bietet daher die Gelegenheit, dieses Relikt aus dem 19. und 20. Jahrhundert zu beseitigen und die Basler Kantonalbank (BKB) in die Freiheit der Privatwirtschaft zu entlassen.
Die Existenz von Kantonalbanken gründet in der Zeit der Industrialisierung im 19. Jahrhundert. Die Wirtschaft entwickelte sich rasant und die Nachfrage nach Krediten stieg enorm. Während sich die Grossbanken auf die lukrativen Geschäfte in Handel, Industrie und Eisenbahnbau fokussierten, litten die KMU an der mangelnden Verfügbarkeit selbst kleiner Kredite. Den traditionellen Wirtschaftszweigen fehlte es daher an der notwendigen Liquidität für Investitionen und Wachstum. Der Ruf nach Staatsbanken wurde laut, um die grosse Nachfrage nach Krediten zu decken.
Ganz anders verhält es sich heute: der Markt ist geflutet mit (zu) viel Kapital. Die Kreditvergabe scheitert nicht an fehlendem Geld, sondern wenn schon an nicht überzeugenden Geschäftskonzepten. Was spricht also eigentlich heute noch für eine Bank im Kantonseigentum?
Eine staatliche Bank lässt sich besser kontrollieren und das Risiko des Bankgeschäftes sich somit eingrenzen, mag man einwenden. Tatsächlich? Man erinnere sich: Den Kanton Genf kostete die Notsanierung seiner Kantonalbank im Jahr 2000 2,5 Mia. Franken. Der Kanton Waadt musste im Jahr 2003 1 Mia. Franken einschiessen, um seine Kantonalbank zu retten. Und auch die BKB ist mit der offensiven Expansion nach Zürich und ihrem USA-Geschäft in Bedrängnis geraten. Zum Glück kein Sanierungsfall, aber das immense Risiko des staatlichen Bankgeschäftes wurde den von hohen Abgeltungszahlungen eingelullten Steuerzahlern damit schmerzhaft in Erinnerung gerufen.
Stutzig machen müssen auch Äusserungen des BKB-Bankratspräsidenten, wenn er argumentiert, im Falle einer Abschaffung der Staatsgarantie (was nicht dasselbe ist wie eine Privatisierung) müsse der Kanton als Eigentümer der BKB im Extremfall ohnehin haften. Unweigerlich stellt man sich hierbei die Frage, wie es sich denn folglich mit der Konzerntochter Bank Coop verhält, für die heute keine gesetzliche Staatsgarantie besteht. Haften wir faktisch also auch für diese Bank?
Es ist daher höchste Zeit, sich von diesem alten Zopf zu trennen und die Basler Kantonalbank schrittweise in die Privatwirtschaft zu entlassen, wie es andere Kantone vorgemacht haben. Möge der Grosse Rat die anstehende Gesetzesrevision in diesem Sinne nutzen.
Artikel erschienen im Basler Freisinn vom 5. April 2013.