Erbschaftssteuer: Zu viele offene Fragen

18. Mai 2015

Erbschaften über zwei Millionen Franken auf Bundesebene mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent besteuern – das will die Erbschaftssteuer-Initiative. Für Unternehmen soll es Erleichterungen geben. Aber welche? Jedenfalls wurde bereits festgehalten, dass die Erben einer Weiterführungsfrist von zehn Jahren unterliegen! Ansonsten gilt der 20 Prozent-Satz.

Die Initianten gehen von jährlich 3 Milliarden Franken Einnahmen aus. Der Bundesrat rechnet allerdings mit weniger, gerade weil das Ausmass der Erleichterungen für Unternehmen noch unklar ist. Unter Umständen drohen den Kantonen, die momentan über die Steuerhoheit verfügen, gar Mindereinnahmen. Diese müssen dann wieder durch Steuererhöhungen an anderen Orten aufgefangen werden. Zudem stehen noch viele offene Fragen im Raum wie zum Beispiel, ob der Kanton Schwyz, der heute gar keine Erbschaftssteuer kennt und somit auch keine Einnahmenverluste zu befürchten hat, trotzdem einen Anteil aus der Erbschaftssteuer erhält? Die Initiative ist nicht ausformuliert und lässt zu viele Fragen offen. Daher am 14. Juni 2015 ein klares Nein.

Leserbrief erschienen in der Basler Zeitung vom 18. Mai 2015.

«Basler Polit-Espresso»

Abonniere meinen Newsletter und erhalte ungefähr einmal im Monat ein Update zur Basler Politik und zu meinen politischen Aktivitäten.

    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel