Höhere Hürden für Kündigungen – Ja zum vernünftigen Wohnschutz

16. November 2020

Im Juni 2018 haben 62% der Stimmberechtigten die Wohnschutzinitiative angenommen. Es ist unbestritten, dass dieser Volksentscheid umzusetzen ist. Wir stimmen deshalb über ein Wohnschutzgesetz ab, das deutlich schärfer ist, als das heutige Gesetz.

Ausgearbeitet im von einer grünen Regierungsrätin geleiteten Präsidialdepartement, hat die rot-grüne Regierung dem Grossen Rat ein Gesetz vorgelegt, mit welchem künftig höhere Hürden für Kündigungen bestehen werden. Die bürgerlichen Parteien haben für diesen Schritt aus Respekt vor dem Volkswillen Hand geboten, während sich die Linke kompromisslos zeigte und an Maximalforderungen festhielt.

Der Abbruch und die Sanierung von bezahlbaren Wohnungen ist neu bewilligungspflichtig. Ein Hauseigentümer bekommt dafür nur dann eine Bewilligung, wenn die Mieterinnen und Mieter wieder zurückkehren können. Zudem ist der Vermieter dann einer 5-jährigen Mietzinskontrolle unterstellt. Dies ist ein deutlich stärkerer Schutz vor Kündigungen, als wir ihn heute kennen.

Die Initiative verlangte, dass der bezahlbare Wohnraum besonders geschützt wird. Das Wohnschutzgesetz setzt diese Forderung konsequent um. Es ist weder nötig noch sinnvoll, alle Wohnungen im Kanton einem solch strengen Regime zu unterstellen. Dies wäre ohnehin gar nicht zulässig, weil damit Bundesrecht verletzt würde. Das Appellationsgericht hat erst kürzlich eine weitere Initiative des Mieterverbandes für rechtlich unzulässig erklärt, die alle Wohnungen im Kanton betroffen hätte.

Man darf durchaus festhalten, dass die heutige Gesetzgebung nicht so schlecht ist, wie gerne behauptet wird. Seit Inkraftsetzung des aktuell geltenden Wohnraumfördergesetzes ist die Leerstandsquote angestiegen. Das heisst, es gibt heute mehr freie Wohnungen als 2014. Das Gesetz erzielt also genau die gewünschte Wirkung. Warum sollte es diesmal anders sein? Der Druck auf dem Basler Wohnungsmarkt hat abgenommen und wird weiter abnehmen, wenn auch weiterhin zusätzliche Wohnungen gebaut werden, wie das derzeit an den verschiedensten Orten der Stadt geplant ist.

Ein Nein zu diesem Gesetz würde bedeuten, zurück auf Feld 1 zu gehen. Der Streit darüber, wie der Wohnschutz ausgestaltet werden soll, würde nochmals bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Auch weitere Gerichtsverfahren, die den Prozess noch weiter verzögern würden, sind nicht auszuschliessen. Die Frage an die Stimmberechtigten lautet also: Ein vernünftiger Wohnschutz jetzt oder das Problem auf die lange Bank schieben? Meine Antwort auf diese Frage ist eindeutig.

Gastbeitrag erschienen in der bz Basel vom 16. November 2020.

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    Luca Urgese
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