Interpellation betreffend Juso-Steuerinitiative

6. September 2021

Am 26. September 2021 gelangt mit der eidgenössischen Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» eine weitere Steuerinitiative der Jungsozialisten zur Abstimmung. Die Initiative fordert eine Besteuerung des Kapitaleinkommens im Umfang von 150 Prozent ab einem vom Gesetzgeber zu definierenden Schwellenwert und eine Besteuerung im Umfang von 100 Prozent unter ebendiesem Schwellenwert. Damit würde es zu einer massiv höheren Besteuerung von breiten Bevölkerungskreisen kommen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat sich am 31. August 2021 klar gegen diese Initiative positioniert. Er begründet seine kantonale Stellungnahme zu dieser nationalen Abstimmung damit, dass die Initiative einen Eingriff in die Steuerhoheit, eine Einschränkung der finanziellen Autonomie und eine Verschlechterung der steuerlichen Attraktivität bedeuten würde.

In dieser Analyse stimmt er mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren überein. Auch diese lehnen die Initiative aus oben genannten Gründen ab (vgl. Argumentarium vom 2. Juni 2020).

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ein nationaler Vergleich zeigt, dass in Basel-Stadt Personen mit hohen Vermögen bereits heute überdurchschnittlich stark belastet werden. Schliesst sich der Regierungsrat daher der Beurteilung des Regierungsrates des Kantons Bern und der Finanzdirektorenkonferenz an und empfiehlt die Initiative aufgrund der direkten Betroffenheit des Kantons Basel-Stadt ebenfalls zur Ablehnung?
  2. Wie schätzt der Regierungsrat bei einer Annahme der Initiative die Auswirkungen auf die Bevölkerung des Kantons ein?
  3. Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat vor, um im Falle einer Annahme der Initiative Abwanderungen durch eine übermässige Steuerbelastung zu verhindern?
Luca Urgese
Riehenring 65, 4058 Basel