Interpellation betreffend prohibitive Gebühren für kleine Pokerturniere

24. November 2021

Seit dem 1. Januar 2019 gilt auf Bundesebene ein neues Geldspielgesetz (BGS). Durch dieses Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, sogenannte «kleine Pokerturniere» um kleine Geldbeträge ausserhalb konzessionierter Spielbanken durchzuführen. Für solche Pokerturniere gelten besondere Voraussetzungen, wie eine Begrenzung der Anzahl Teilnehmenden oder eine Begrenzung des Startgeldes. Diese «kleinen Pokerturniere» waren aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids aus dem Jahr 2010 für illegal erklärt worden und wurden bei der genannten Gesetzesrevision explizit wieder erlaubt. Das revidierte Gesetz wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung mit deutlichen 72,9% Ja-Stimmen angenommen.

Der Grosse Rat hat bei der Umsetzung des Geldspielgesetzes in § 9 des Einführungsgesetzes festgeschrieben, dass für Bewilligungserteilung und Aufsicht von Kleinspielen eine Gebühr bis zu CHF 1’200, in besonderen Fällen bis CHF 2’000 erhoben wird. Auf ein Verbot kleiner Pokerturniere in Basel-Stadt, wie es das BGS zulassen würde, wurde verzichtet. Der Regierungsrat wiederum hat in der Verordnung EG BGS festgeschrieben, dass mit einem Gesuch die Bewilligung für mehrere kleine Pokerturniere beantragt werden kann, sofern sie am gleichen Ort und innerhalb von sechs Monaten stattfinden.

Es entspricht der Regel, dass ein Pokerclub ein Gesuch gleich für mehrere Anlässe einreicht. Dies schon aus praktischen Gründen. Dennoch erhebt der Kanton Basel-Stadt für jedes einzelne zu bewilligende Turnier eine Gebühr. Dies lässt sich mit dem Aufwand der Verwaltung kaum rechtfertigen, da das vorgesehene Turnierkonzept nur einmal überprüft werden muss. Kommt hinzu: Wird ein Turnier beispielsweise mangels einer genügenden Anzahl Teilnehmenden nicht durchgeführt, erfolgt keine Rückerstattung der Gebühr. Weil jedes Turnier einzeln mit Datum eingereicht werden muss, sind spontane Änderungen am Turnierplan nicht möglich.

Im Ergebnis führt dies zu sehr hohen Gebührenrechnungen, die faktisch prohibitiv wirken. Es findet eine Verdrängung in andere Kantone statt. Dem Interpellanten ist ein Fall bekannt, wo für die ersten beiden Betriebsmonate Gebühren in Höhe von rund CHF 4’000 (!) erhoben wurden. Unter diesen Bedingungen und aufgrund der restriktiven Vorgaben lässt sich kein rentables Geschäft betreiben.

In den anderen Kantonen wurde für diese Situation eine pragmatische Lösung gefunden. Für eine 6-Monate-Bewilligung wird eine pauschale Bewilligungsgebühr erhoben. Der Kanton Basel-Landschaft hat zum Beispiel zusätzlich einen Höchstbetrag von CHF 2’000 festgelegt für den Fall, dass mehrere Turniertage beantragt werden.

Die betroffenen Betriebe und der Schweizer Pokerverband sind mit ihrem Anliegen, eine praktikable Lösung zu finden, seit Anfang Jahr leider auf taube Ohren gestossen. Offensichtlich besteht kein Wille, eine Lösung zu finden, die den Betrieb privater Pokerturniere ermöglicht.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie rechtfertigt der Regierungsrat, dass seine Gebührenpraxis faktisch prohibitiv wirkt und damit zu einer Verdrängung von Clubbetreibern aus dem Kanton Basel-Stadt führt?
  2. Wie stellt er sich zum Vorwurf, dass damit indirekt dem Willen des Parlaments zuwidergehandelt wird, welches solche Pokerturniere auf Kantonsgebiet ermöglichen wollte?
  3. Welche Schritte hat der Regierungsrat bisher unternommen, um diesen Missstand zu beheben, der ihm seit fast einem Jahr bekannt ist?
  4. Ist der Regierungsrat bereit, seine Gebührenpraxis zeitnah an die Praxis anderer Kantone anzupassen und beispielsweise eine Halbjahrespauschale einzuführen?

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    Luca Urgese
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