Interpellation betreffend Rolle des Kantons bei Emissionsmessungen von stationären, emissionsverursachenden Anlagen

6. September 2015

Artikel 13 der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung hält in Absatz 1 fest; „[Die Behörde] führt selber Emissionsmessungen oder -kontrollen durch oder lässt solche durchführen“. Dies betrifft stationäre Anlagen, welche Emissionen verursachen und gewisse Grenzwerte einhalten müssen.

Die Messungen bzw. Kontrollen können demnach statt vom Lufthygieneamt beider Basel (LHA) von privaten Unternehmen wahrgenommen werden. Unter der Voraussetzung, dass sie gewisse Mindestanforderungen erfüllen, werden diese denn auch in die Liste akkreditierter Messfachstellen aufgenommen. Dem LHA fällt sinnvollerweise die Verantwortung zu, diese Unternehmen im Sinne einer Qualitätssicherung und des Controlling periodisch zu überprüfen.

Es stellt sich jedoch die Frage, weshalb der Kanton selbst Messungen durchführen soll respektive will und damit in gewissen Bereichen private Anbieter aus dem Markt ausschliesst oder konkurrenziert. Es gab sogar Berichte, wonach die Messungen des LHA mehr kosten als diejenigen privater Messfirmen.

Das System, Messungen und Kontrollen an Private zu delegieren, ist auch in anderen Bereichen üblich. Beispielhaft seien hier erwähnt die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) und die private Kontrolle im Energiebereich, wie sie die Kantone SH, ZH, SZ, SG, TG, AR und GL kennen.

Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Den Mess- bzw. Kontrollpflichtigen ist es – entsprechend dem Gedanken der freien Marktwirtschaft – freigestellt, von welcher Instanz die Prüfung durchgeführt werden soll.
  • Ausserdem kann bei der Delegation an Drittunternehmen die Kontrolle wie auch der Anlagenservice in einem Durchgang vorgenommen werden. Das spart Zeit und Geld.
  • Die Behörde kann sich auf den Vollzug konzentrieren und damit eine Verschlankung der internen Prozesse erreichen. Durch diese Entlastung werden zudem die Staatsausgaben gesenkt.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Messungen und Kontrollen fallen pro Jahr an? Welchen Anteil hat das LHA daran (Abnahme-, Controlling- und wiederkehrende Messungen)?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Regierung, um die Kostenfolgen für Kontrollpflichtige marktgerecht und transparent zu halten?
  3. Wie könnte das System der rein privaten Kontrollen in den beiden Kantonen BL und BS eingeführt werden? Welche Vorteile sieht die Regierung, wenn die Kontrollen Privaten überlassen werden und welchen Betrag könnten die Kantone hierbei jährlich einsparen?
  4. Welche Mechanismen (z.B. Zertifikat o.ä.) bestehen, um den Kontrollpflichtigen – vor allem gegenüber Dritten – die Glaubwürdigkeit der Messungen zu gewährleisten?

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    Luca Urgese
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