Interpellation betreffend Swisslos-Beiträge an das Open Air-Kino auf dem Münsterplatz 2016

3. Januar 2016

Am 23. Dezember 2015 gab der Regierungsrat bekannt, dass er die Cinerent Open Air AG für das Open Air-Kino auf dem Münsterplatz 2016 mit einem Betrag von CHF 100’000 unterstütze. Die Unterstützung erfolge für die Projekte «Fokus Basel», «Volkskino Jung» und «Open-Air-Cinema-Academy». Nähere Ausführungen zu diesen Projekten sind der Mitteilung nicht zu entnehmen.

Den Medien war zu entnehmen, dass es bei diesen Projekten um eine intensivere Zusammenarbeit mit der Basler Filmszene gehe, jungen Menschen ein Blick hinter die Kulissen der Grossveranstaltung gewährt werde und Jugendliche in Ausbildung tiefere Eintrittspreise bezahlen müssen. Zudem liess sich der Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes in dem Sinne vernehmen, dass auch in den kommenden Jahren mit Swisslos-Geldern für das Open Air-Kino gerechnet werden dürfe.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kann der Regierungsrat näher ausführen, was der Inhalt der drei unterstützten Projekte ist?
  2. Wie verteilt sich der Unterstützungsbeitrag von CHF 100’000 auf diese drei Projekte?
  3. Der Regierungsrat selbst hat die früheren Beiträge ausdrücklich als Anschubfinanzierung bezeichnet. Was veranlasste ihn nun zu seinem Kurswechsel, sodass nun doch wieder Beiträge gesprochen werden? Beabsichtigt der Regierungsrat, künftig jährlich Swisslos-Beiträge an das Open Air-Kino auf dem Münsterplatz zu sprechen?
  4. In Bern oder Zürich funktioniert das Open Air-Cinema-Konzept bestens, obwohl normale Eintrittspreise verlangt werden bzw. gar höhere Eintrittspreise als in einem normalen Kino. Dasselbe hat in Basel in früheren Jahren ebenfalls funktioniert. Worin erblickt der Regierungsrat eine besondere gemeinnützige Leistung, wenn für denselben kommerziellen Anlass einfach günstigere Eintrittspreise angeboten werden? Ist es gemeinnützig, der Bevölkerung Hollywood-Blockbuster zu einem günstigeren Eintrittspreis anzubieten und damit andere Kinos zu konkurrenzieren, welche keine finanzielle Unterstützung erhalten?
  5. «Fokus Basel»: Der Grosse Rat hat erst kürzlich die Mittel zur Förderung des regionalen Filmschaffens massiv erhöht und ein neues Fördermodell gutgeheissen. Dieses neue Fördermodell läuft erst an. Aus welchem Grund hält es der Regierungsrat dennoch für opportun, nochmals zusätzliche Mittel für denselben Zweck einzusetzen?
  6. «Volkskino Jung»:
    1. Darf künftig jedes Kino, welches z.B. ermässigte Eintrittstarife für Jugendliche in Ausbildung anbietet, auf Gesuch hin mit Swisslos-Beiträgen rechnen?
    2. Wenn nicht: Wie rechtfertigt der Regierungsrat diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kinos? Worin äussert sich die besondere Gemeinnützigkeit des Open Air-Kinos gegenüber jedem anderen Kino, obwohl es sich gleichermassen um eine kommerzielle Veranstaltung handelt?
  7. «Open-Air-Cinema-Academy»:
    1. Gemäss § 4 Abs. 1 lit. f der Swisslos-Fonds-Verordnung werden keine Beiträge ausgerichtet für Ausbildungsprojekte. Dieses Projekt trägt seinen Ausbildungszweck bereits im Namen. Wie rechtfertigt der Regierungsrat diesen Verstoss gegen seine eigene Verordnung?
    2. Sollte der Regierungsrat dieses Projekt nicht als Ausbildungsprojekt beurteilen: Wie definiert er ein Ausbildungsprojekt im Sinne der genannten Verordnungsbestimmung? Welchem Zweck dient seines Erachtens ein Blick hinter die Kulissen, wenn nicht der Ausbildung?
    3. Darf künftig jede Institution, welche jungen Menschen einen Blick hinter die Kulissen gewährt auf Gesuch hin mit Swisslos-Beiträgen rechnen?
    4. Wenn nicht: Worin äussert sich die besondere Gemeinnützigkeit im vorliegenden Fall gegenüber allen anderen Institutionen?
  8. Ist der Regierungsrat generell bereit, künftig im Rahmen der Publikation seiner Beschlüsse standardmässig im Detail über die von ihm unterstützten Projekte und Organisationen sowie seine Würdigung zu berichten, wie dies bspw. im Kanton Zürich seit längerem praktiziert wird?

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    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel