Interpellation betreffend Veloständer auf dem Marktplatz und Planung der bevorstehenden Bauarbeiten

2. Juni 2025

Bis 2019 befanden sich auf der Nordseite des Marktplatzes Veloparkplätze. Diese wurden infolge der Covid-19-Pandemie und baustellenbedingt (Märthof, Globus) entfernt. Wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Schriftliche Anfrage 21.5323 festhielt, sollten diese «nach Abschluss der Instandstellungsarbeiten an den Trottoirs rund um das Hotel Märthof und nach Aufhebung der pandemiebedingten Abstandsregelungen wieder (…) am nördlichen Platzende montiert» werden. Dem Vernehmen nach soll es sich dabei neu um doppelstöckige Veloständer handeln.

Erst vor Kurzem wurde der Basler Stadtmarkt auf dem Marktplatz mit einem überarbeiteten Konzept neu lanciert. Das Angebot und die Vielfalt wurden vergrössert, die Anzahl der Marktstände wurde erhöht und die Zugänglichkeit des Marktes wurde verbessert, damit sich die Kundinnen und Kunden freier bewegen können (vgl. Medienmitteilung vom 25. April 2025).

Angesichts der Bedeutung des Marktplatzes als einem der wichtigsten, touristisch meistfrequentierten und (potenziell) schönsten Plätze unserer Stadt, seiner Klassifikation als Baudenkmal von nationaler Bedeutung, der millionenschweren Investitionen in die Gestaltung der Innenstadt und dem erst kürzlich vergrösserten Markt stellt sich die Frage, ob diese Veloständer wirklich am richtigen Ort vorgesehen sind. Es stellen sich dabei auch ähnliche Fragen, wie sie in der Interpellation Nr. 6 betreffend Veloständer in der Streitgasse (25.5268) gestellt wurden.

Hinzu kommt der Umstand, dass in den nächsten Jahren gleich zwei Mal grössere Bauarbeiten auf dem Marktplatz anstehen. So sollte der behindertengerechte Umbau der Haltestellen demnächst erfolgen (gemäss letztem Statusbericht 23.0740 war das für das Jahr 2024 vorgesehen). Wenige Jahre später, frühestens ab 2027, soll sodann der ganze Bereich Schifflände/Marktplatz umgestaltet werden (vgl. Ausgabenbericht 21.0270). Es irritiert, dass es innert weniger Jahre gleich zwei Mal an derselben Stelle zu einer grösseren Baustelle kommen soll. Bei anderen Projekten hat der Regierungsrat jeweils festgehalten, dass der Umbau einer Haltestelle dann erfolgt, wenn ohnehin eine Sanierung oder Umgestaltung ansteht.

Ich bitte den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Trifft es zu, dass am nördlichen Platzende des Marktplatzes doppelstöckige Veloständer platziert werden sollen?
  2. Wenn ja, hält es der Regierungsrat tatsächlich für angebracht, auf einem der schönsten Plätze der Stadt doppelstöckige Veloständer zu platzieren?
  3. Auf wann ist die Montage von Veloständern auf dem Marktplatz vorgesehen?
  4. Welche alternativen Standorte wurden für die Platzierung von Veloständern geprüft?
  5. Wurde die Platzierung dieser Veloständer mit der Abteilung Messen und Märkte, der Stadtbildkommission, den betroffenen Gewerbebetrieben und mit den Quartierorganisationen, die über viele Jahre am Gestaltungskonzept Innenstadt mitgewirkt haben, abgesprochen? Wenn ja, heissen diese die Platzierung gut?
  6. Welche Vorgaben betreffend öffentlichem Mobiliar gibt es bei Baudenkmälern von nationaler Bedeutung? Ist der Kanton bei der Gestaltung des Marktplatzes und der Platzierung von Veloständern frei?
  7. Die Vorsteherin des BVD hat in einem Radiointerview am 1. Juni 2025 ausgeführt, dass in der Freien Strasse keine Veloständer platziert werden sollen, weil diese nach dem Umbau möglichst gut zur Geltung kommen soll. Weshalb soll der Marktplatz nicht möglichst gut zur Geltung kommen?
  8. Wie kompatibel sind diese Veloständer mit Grossveranstaltungen, die regelmässig auf dem Marktplatz stattfinden? Stellen sie ein Risiko dar (Fluchtweg etc.)? Werden sie jedes Mal ab- und wieder anmontiert?
  9. Auf wann ist aktuell der behindertengerechte Umbau der Tramhaltestelle Marktplatz vorgesehen?
  10. Weshalb ist nicht vorgesehen, den Umbau der Haltestelle Marktplatz gleichzeitig mit der Umgestaltung des Marktplatzes vorzunehmen?
  11. Ist es angesichts der Verzögerung des Haltestellenumbaus möglich, diesen Umbau mit der Umgestaltung des Marktplatzes zusammenzulegen, damit die Bevölkerung und die umliegenden Gewerbebetriebe nicht zwei Mal innert weniger Jahre durch Baustellen belastet werden?
  12. Kann der Regierungsrat nachvollziehen, dass die umliegenden Gewerbebetriebe sich wenig ernst genommen fühlen, wenn sie strenge Vorgaben betreffend Gestaltung der Fassaden und der Boulevardfläche einhalten müssen, dann aber ein unschöner doppelstöckigen Veloständer den Blick auf das Rathaus versperrt und sie innert weniger Jahre mehrfach durch Baustellen belastet werden? Was unternimmt der Regierungsrat dagegen?

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    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel