In einer Medienmitteilung vom 1. Juli 2025 hat der Regierungsrat mitgeteilt, dass er einen neuen Förderschwerpunkt für Klimaschutz, Biodiversität und Zirkularität beschlossen hat, der ab sofort gilt und der aus dem Swisslos-Fonds Basel-Stadt finanziert werden soll. Pro Jahr sollen hierfür maximal 675’000 Franken zur Projektförderung zur Verfügung stehen.
Die Konsultation der Datenbank der Regierungsratsbeschlüsse, des gleichentags erfolgten Regierungsratsbeschlusses und der Gesetzessammlung des Kantons zeigt, dass keine Änderung der Swisslos-Fonds-Verordnung (SG 561.120) vorgenommen wurde. Daher lässt sich festhalten, dass der Beschluss P250951 des Regierungsrates vom 1. Juli 2025 verordnungswidrig ist.
Erstens sieht die Verordnung unter dem Titel «Bewilligungsgrundsätze» (§ 2) vor, dass aus dem Swisslos-Fonds «Beiträge ausschliesslich für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich ausgerichtet» werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Schwerpunktprojekte (§ 5 Abs. 1). In der Verordnung nicht vorgesehen sind hingegen Beiträge für Klima- oder Umweltschutz. Die Themen Klimaschutz, Biodiversität und Zirkularität betreffen offensichtlich weder den sozialen, kulturellen noch sportlichen Bereich.
Zweitens sieht der Regierungsratsbeschluss vom 1. Juli 2025 vor, dass «Tagungen, Kongresse, Konferenzen, Seminare, Workshops und ähnliche Anlässe» gefördert werden können. Die Swisslos-Fonds-Verordnung schreibt ausdrücklich und wörtlich vor, dass keine Beiträge ausgerichtet werden für «Tagungen, Kongresse, Konferenzen, Seminare, Workshops und ähnliche Anlässe» (§ 4 Abs 1 lit. c).
Drittens sollen gemäss Regierungsratsbeschluss «Anschubfinanzierungen von Geschäftsstellen sowie de[r] Aufbau zirkulärer Geschäftsmodelle während einer befristeten Pilotphase» finanziell unterstützt werden. Dies, obwohl der Swisslos-Fonds ausschliesslich für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke vorgesehen ist (§ 2). Und obwohl der Grosse Rat erst 2024 die Mittel zur Innovationsförderung massiv aufgestockt hat, um unter anderem im Rahmen von «Basel Circular» eine neue Geschäftsstelle zu finanzieren und Unternehmen dabei zu unterstützen, auf kreislauffähige (sprich: zirkuläre) Geschäftsmodelle umzustellen.
Ich bitte den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Anerkennt der Regierungsrat, dass er mit seinem Beschluss P250951 vom 1. Juli 2025 gegen die Swisslos-Fonds-Verordnung verstossen hat?
- Wird der Regierungsrat seinen Beschluss entsprechend revidieren und die Verordnungswidrigkeit beseitigen?
- Werden Beschlüsse des Regierungsrates vorab auf ihre Übereinstimmung mit Verfassung, Gesetz und Verordnung von Bund und Kanton überprüft? Wenn ja, wie ist es möglich, dass die Verordnungswidrigkeit dieses Beschlusses nicht festgestellt wurde?
- Wie begründet der Regierungsrat die parallele Förderung des Aufbaus von zirkulären Geschäftsmodellen, wenn das doch bereits über die Innovationsförderung erfolgt? Wird es eine klare Trennung zwischen gewinnorientierten (Innovationsförderung) und nicht-gewinnorientierten (Swisslos-Fonds) Organisationen geben?


