Nachdem die Mehrheit der Finanzkommission dem Grossen Rat die Rückweisung des Budgets 2015 beantragte, ging ein Aufschrei durch das linke Lager. Von Leistungsabbau ist die Rede. Dabei stösst, wer das Budget des Kantons Basel-Stadt durchforstet, immer wieder auf Ausgaben, auf welche ohne spürbare Wirkungen für die Bürger verzichtet werden könnte. Ein Beispiel dafür sind die kantonalen oder kantonal finanzierten Publikationen. In meinem ersten Vorstoss als Grossrat will ich von der Regierung wissen, wie es sich mit dem Wirkungsgrad dieser Publikationen verhält.
Wortlaut der Interpellation
Interpellation betreffend Wirkungsgrad von staatlichen und staatlich finanzierten Publikationen
Der Kanton Basel-Stadt richtet sich mit zahlreichen Publikationen an die Öffentlichkeit. Er unterstützt zusätzlich in einzelnen Fällen Publikationen von Dritten finanziell. So hat der Regierungsrat beispielsweise am 6. Mai 2014 einen Betrag von maximal CHF 701‘000 gesprochen für zwei Ausgaben des TRAS-Magazins zur Propagierung von Energiesparmassnahmen, Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Zuvor wurden bereits CHF 1,764 Mio. für vier Ausgaben gesprochen (vgl. Ip. 10.5349). Dieses Magazin wird als Zeitungsbeilage in grossen Gebieten der Schweiz verteilt.
In seiner Antwort auf einen Anzug von Tanja Soland (10.5019) begründete der Regierungsrat seine Kommunikation mit dem Öffentlichkeitsprinzip und führte aus, die Verwaltung kommuniziere, weil sie davon ausgehe, dass ein entsprechender Bedarf bestehe. Es solle nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip jedoch kein unverhältnismässiger Aufwand von Kosten und Zeit erzeugt werden.
Im Rahmen der in dieser Legislatur noch ausstehenden Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) bietet sich die Gelegenheit, alle Ausgaben des Kantons kritisch in Frage zu stellen und gegebenenfalls zu streichen.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Verfügt der Regierungsrat über eine Übersicht aller von der Verwaltung an die Öffentlichkeit gerichteten Publikationen?
2. Kann er neben den Produktionskosten auch Angaben über die für die Publikationen aufgewendeten Personalkosten machen?
3. Gibt es neben dem TRAS-Magazin noch weitere Publikationen von Dritten, welche vom Kanton (mit)finanziert werden?
4. Kann der Regierungsrat, wenn er gemäss eigenen Angaben der Ansicht ist, die Verwaltung kommuniziere erfolgreich und effektiv und es bestehe ein entsprechender Bedarf, darlegen, worauf sich diese Ansicht stützt?
5. Ist der Regierungsrat unter den aktuellen finanzpolitischen Vorzeichen bereit, den Wirkungsgrad dieser Publikationen kritisch zu hinterfragen und Publikationen mit grossem Streuverlust bzw. deren Finanzierung einzustellen?
6. Ist er namentlich bereit, eine Publikation, welche der propagandistischen Verbreitung der baselstädtischen Energiepolitik im Rest der Schweiz dient, auf deren Wirkungsgrad und Streuverlust zu überprüfen sowie allenfalls deren Finanzierung einzustellen?