Keine Staatsstiftung für den Kauf von Wohnungen

5. November 2014

Die Volksinitiative „Wohnen für alle“ sabotiert das neue Wohnraumfördergesetz und bedeutet eine Abkehr von der gezielten Subjekthilfe hin zur ineffizienten Objekthilfe.

Mit der Volksinitiative „Wohnen für alle“ fordern die Basler Jungsozialisten die Schaffung einer staatlichen Stiftung mit 50 Millionen Franken Dotationskapital, welche günstigen Wohnraum kaufen und bereitstellen soll.

Die bürgerlichen Parteien wehrten sich im Grossen Rat vehement und erfolgreich sowohl gegen diese Initiative als auch gegen einen Gegenvorschlag des Regierungsrates, welcher ein Dotationskapital von 20 Millionen Franken vorsah und weitere Einschränkungen enthielt. Dies veranlasste die Juso dazu, den Bürgerlichen „ideologische Verbohrtheit“ anzulasten.

Bei genauerem Hinsehen erweist sich dieser Vorwurf als Bumerang: Erst im September 2013 hat das Volk das neue Wohnraumfördergesetz angenommen. Mit diesem Gesetz wurden diverse Instrumente und Anreize eingeführt, um die Schaffung von neuem Wohnraum zu fördern. Namentlich die Möglichkeit von Darlehen an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie die Abgabe von Kantonsgrundstücken im Baurecht an ebendiese Organisationen bilden Kernelemente dieses Gesetzes. Damit wurden wirksame Mittel geschaffen, um private gemeinnützige Organisationen bei der Schaffung von neuem Wohnraum zu unterstützen.

Der Grosse Rat lehnte beim damaligen Kompromiss die Errichtung einer Stiftung, wie sie nun in der Initiative vorgesehen ist, ausdrücklich ab. Eine derartige Stiftung zeichnet sich zunächst einmal dadurch aus, dass sie über eine deutlich teurere Struktur verfügt, als private Organisationen oder wenn man solchen Wohnraum direkt über Immobilien Basel-Stadt schaffen würde. Die Stiftung würde weiter eine Abkehr von der Subjekthilfe, bei welcher gezielt Personen in finanziellen Schwierigkeiten unterstützt werden, hin zur Objekthilfe bedeuten, also zu einem ineffizienten Giesskannenprinzip. Damit erweist sie sich als rein ideologisch motiviertes Mittel zur Schaffung von staatlichem Wohnraum.

Für diesen Paradigmenwechsel gibt es keinerlei Anlass. So hat die Umsetzung des neuen Wohnraumfördergesetzes gerade erst begonnen und soll zuerst seine Wirkung entfalten können, bevor der Staat noch weiter in den Wohnungsmarkt eingreift. Daher ist diese Volksinitiative entschieden abzulehnen.

Artikel erschienen in: Online-Newsletter der Basler FDP vom 5. November 2014

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    Luca Urgese
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