Mitsprache des Grossen Rates bleibt

5. März 2015

Gegner der UZB-Vorlage – wie auch der BastA!-Grossrat Urs Müller in der BaZ letzte Woche – behaupteten, die ausgelagerten Zahnkliniken seien nicht mehr dem vom Volk gewählten Grossen Rat unterstellt. Wer das behauptet, blendet vollkommen aus, dass der Grosse Rat sehr wohl ein MItspracherecht hat.

So entscheidet der Grosse Rat jeweils über die Rahmenausgabenbewilligung für die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Spitäler. Analog wird der Grosse Rat über die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen des neuen Zahnzentrums entscheiden dürfen. Falls das Stimmvolk zustimmt, noch dieses Jahr.

Leserbrief erschienen in der Basler Zeitung vom 5. März 2015.

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    Luca Urgese
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