Motion betreffend Soforthilfe für baselstädtische Unternehmen zur Bewältigung der Coronavirus-Krise

31. März 2020

Die Coronavirus-Krise bringt zahlreiche Unternehmen, insbesondere KMU, in existenzielle Nöte. Die durch den Bundesrat verfügten Massnahmen haben innert kürzester Zeit zu Stornierungen von Aufträgen, Verkaufseinbrüchen und generell zu einem eigentlichen Einbruch der Nachfrage geführt. Selbst bei finanziell gesunden Betriebe führt dies innert kürzester Zeit zu erheblichen Liquiditätsproblemen.

Bund und Kanton haben rasch reagiert und bieten den Unternehmen im Kanton Basel-Stadt verbürgte Überbrückungskredite an. Zudem wurde der Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen massiv erleichtert und auch Selbständigerwerbende, die eine solche Entschädigung nicht in Anspruch nehmen können, können vorübergehend Taggelder beziehen.

Mit diesen Massnahmen sind jedoch die folgenden Probleme verbunden:

  1. Die Überbrückungskredite sind insofern problematisch, dass sie zwar kurzfristig zur benötigten Liquidität führen, mittelfristig aber in die Schuldenfalle führen können, weil die Einnahmeausfälle kaum kompensiert werden können. Gerade für jüngere Unternehmen und Startups steigt das Risiko der Überschuldung enorm. Nach der Coronavirus-Krise droht die Schuldenkrise!
  2. Selbständig Erwerbende, deren Betrieb weiterhin offen sein darf, haben keinen Anspruch auf staatliche Gelder. Dies obwohl ihre Aufträge und damit ihre Einnahmen eingebrochen sind.

Der Kanton Basel-Landschaft hat aus diesem Grund das Instrument der nicht rückzahlbaren Soforthilfe geschaffen. Die Soforthilfe setzt sich aus einem fixen Beitrag von 7’500 Franken sowie einem variablen Beitrag von 250 Franken pro im Unternehmen arbeitende Person zusammen. Maximal werden pro Unternehmen 10’000 Franken ausbezahlt. Während mit den Massnahmen des Bundes die Lohnkosten der Unternehmen weitgehend gedeckt werden können.

Es ist zwingend notwendig, dass auch der Kanton Basel-Stadt den unzähligen Unternehmerinnen und Unternehmern hilft, die aufgrund der Coronavirus-Krise unverschuldet in existenzielle Nöte geraten sind.

Der Regierungsrat wird daher damit beauftragt innert Monatsfrist eine Soforthilfe für baselstädtische Unternehmen analog dem Kanton Basel-Landschaft einzurichten, um die Auswirkungen der Coronavirus-Krise zu mildern.

Antrag auf Traktandierung und dringliche Behandlung an der Sitzung des Grossen Rates vom 22. April 2020.

Verlauf des Geschäfts im Grossen Rat ansehen

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    Luca Urgese
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