Um Neubauten an der Grenzacherstrasse realisieren zu können, musste die Roche den Bau 74 abreissen. Zur Kompensation der durch diesen Abriss wegfallenden Parkplätze wurde an der Schwarzwaldallee ein Parkhaus mit rund 650 Parkplätzen erstellt. Dieses Parkhaus ist als Provisorium mit begrenzter Betriebsdauer gedacht. Die vorgesehene Betriebsdauer neigt sich langsam dem Ende zu, ein Rückbau müsste 2026 erfolgen. Es stellt sich somit die Frage, wie mit dem Bau weiter zu verfahren ist.
Ein Erhalt des Parkhauses und eine sinnvolle Umnutzung im Interesse des Quartiers drängt sich aus Sicht der Motionärinnen und Motionäre auf. So ist das Wettstein-Quartier erheblich von Parkplatzsuchverkehr belastet. Dennoch werden im Rahmen von Umgestaltungen oberirdische Parkplätze aufgehoben, was die Situation zusätzlich verschärft. Hinzu kommen das nicht zustande gekommene Landhof-Parking und die bevorstehende Reduktion der Parkplätze im neuen Messe-Parking. Die Einrichtung eines Quartierparkings würde das Quartier deshalb erheblich vom Suchverkehr entlasten.
Der Erhalt des Parkhauses stünde im Einklang mit anderen Entscheiden des Grossen Rates. So hat der Grosse Rat mehrmals zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der grauen Energie auf den unnötigen Abriss von Gebäuden verzichtet werden soll. Der Erhalt der ökologisch wertvollen Dachbegrünung entspricht der Forderung nach Erhalt und Förderung der Biodiversität. Weiter hat der Grosse Rat mit der Überweisung des Anzuges 19.5087 den Regierungsrat damit beauftragt, Quartierparkings in geeigneter Form zu unterstützen. Schliesslich sieht die kürzlich publizierte Mobilitätsstrategie des Regierungsrates vor, Quartierparkings zu unterstützen, um den Flächenverbrauch des Verkehrs im öffentlichen Raum und den Parksuchverkehr zu reduzieren. Aufgrund seiner Position in unmittelbarer Nähe einer Autobahnausfahrt steht das Parkhaus hierfür an einer strategisch idealen Lage.
In diesem Sinne wird der Regierungsrat mit der vorliegenden Motion beauftragt, Verhandlungen mit der Roche und allen weiteren erforderlichen Parteien über die Übernahme des Parkhauses an der Schwarzwaldallee durch den Kanton aufzunehmen und dieses zu erhalten, sowie die hierfür notwendigen zonenrechtlichen Anpassungen in die Wege zu leiten.
Eine Übernahme erfolgt, sofern die Verhandlungen erfolgreich sind, ausschliesslich gemäss den folgenden Kriterien:
- Das Parking soll die Funktion eines Quartierparkings übernehmen. Es werden deshalb maximal so viele Quartierparkplätze geschaffen, wie in der Umgebung in Gehdistanz (max.10 Minuten) vorhanden sind
- Die Kompensation auf öffentlichem Grund ist entsprechend auf diese Anzahl Parkplätze zu begrenzen, wobei die am 14. Januar 2023 publizierte Aufhebung von 32 Parkplätzen in der Wettsteinallee miteinzuberechnen ist
- Die auf öffentlichem Grund aufgehobenen Parkplätze werden begrünt oder für die Verbesserung der Velosicherheit genutzt
- Auf öffentlichem Grund wird eine angemessene Anzahl Parkplätze für Besucher belassen, die entsprechend bewirtschaftet wird (z.B. mit einer Parkuhr)
- Für einen Anwohnerparkplatz im Quartierparking wird ein moderater Preis verlangt
- Ein Teil der Parkplätze wird mit Ladeinfrastruktur für Elektroautos ausgerüstet
- Es wird geprüft, ob die Fassade des Parkhauses begrünt werden kann und ob die bereits vorhandene Begrünung des Daches noch erweitert werden kann
- Es wird geprüft, ob auch eine sinnvolle Anzahl gedeckter Zweiradparkplätze zur Verfügung gestellt werden kann
- Es wird geprüft, ob diejenigen Stockwerke, die nicht für Parkplätze genutzt werden, anderweitig sinnvoll für das Quartier genutzt werden können, wobei dem Lärmschutz für die Bewohner Beachtung zu schenken ist