Nein zum Monopol der kantonalen Lotterien

5. März 2012

Im Schatten von weitaus kontroverseren Abstimmungsvorlagen ist bisher eine Diskussion über den Bundesbeschluss betreffend Geldspiele weitgehend ausgeblieben. Eine genauere Betrachtung tut jedoch aufgrund der bisher eher unkritischen Beurteilung dringend not.

Nach der heutigen Rechtslage ist die Durchführung von Lotterien verboten, mit Ausnahme von kantonal bewilligten Lotterien zu gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken (Art. 5 Lotteriegesetz). Die Kantone haben hierzu ein Konkordat vereinbart und eine Genossenschaft geschaffen, welche die interkantonale Landeslotterie, besser bekannt unter der Bezeichnung «Swisslos», durchführt. Alle heute am Kiosk verfügbaren Lotterien (Swiss Lotto, Euro Millions, Sporttip usw.) stammen von dieser Genossenschaft. Die aus den Lotterien entstehenden Gewinne werden vollumfänglich abgeschöpft und fliessen in die kantonalen Swisslos-Fonds. Davon ausgenommen ist eine Spielsuchtabgabe von 0,5 Prozent.

Mit dieser Ausgangslage wird klar, dass faktisch ein kantonales Monopol für die Durchführung von Lotterien besteht. Die Kantone haben kein Interesse daran, einer anderen Lotteriegesellschaft eine Bewilligung zu erteilen, würde diese doch die eigene Genossenschaft konkurrenzieren.

Dieses faktische Monopol droht durch die technische Entwicklung unterwandert zu werden. So besteht heute eine Vielzahl von ausländischen Internetangeboten für Lotterien, Sportwetten und Ähnliches, welche von Schweizerinnen und Schweizern rege genutzt werden. Der Bruttoertrag aus solchen Spielen wird auf rund 120 Millionen Franken geschätzt. Der Bundesrat wollte auf diese Entwicklung reagieren und mit einer Revision das Lotteriegesetz an die Internationalisierung des Wettmarktes anpassen.

Online-Wetten oftmals illegal

Die Kantone und Lotteriegesellschaften reagierten auf den Gesetzesentwurf mit heftiger Kritik, was angesichts der skizzierten Ausgangslage wenig erstaunt. Sie sehen ihre nicht unerheblichen Pfründe gefährdet.

Tatsache ist jedoch, dass Wetten über Internet ungeachtet der Rechtslage in der Schweiz blühen. Die heutige Regelung führt dazu, dass viele dieser Wetten illegal sind und daher im Ausland durchgeführt werden. Damit gehen nicht nur Steuereinnahmen und Arbeitsplätze verloren, auch Präventionsbeiträge gegen die Spielsucht, wie sie heute erhoben werden, entfallen ganz.

Der zur Abstimmung stehende Bundesbeschluss stellt einen Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative dar, die als Gegenbewegung zu den Revisionsbestrebungen des Bundesrates lanciert wurde. Die Volksinitiative selbst wurde nach Verabschiedung des Gegenvorschlags zurückgezogen.

Die Vorlage führt dazu, dass der heutige Zustand weitgehend unverändert in die Bundesverfassung übernommen werden soll. Eine Anpassung an gesellschaftliche und technische Entwicklungen und insbesondere auch eine Öffnung für private Anbieter wird angesichts der hohen Hürde, welche eine Verfassungsänderung darstellt, auf Jahrzehnte verunmöglicht.

Es erstaunt wenig, dass die kantonalen Regierungen sich für diese Zementierung des Status quo einsetzen. So verfügen sie heute mit dem kantonalen Swisslos-Fonds über eine bemerkenswert gut gefüllte Kasse abseits des ordentlichen Budgetprozesses, aus welcher sie relativ frei und ausserhalb der parlamentarischen Kontrolle ihr eigenes Image mit grosszügigen Beiträgen an unzählige Projekte pflegen können.

Ein Nein ändert noch nichts

Auch wenn eine Öffnung des Wettspielmarktes aus liberaler Sicht wünschenswert wäre, führt eine Ablehnung des Gegenvorschlags nicht zu einer Veränderung des heutigen Zustandes. Dies würde eine Revision der Gesetzgebung erfordern, welche angesichts des erheblichen Widerstandes gegen den ersten Gesetzesentwurf des Bundesrates heute sicherlich keine Mehrheit finden würde. Wenn sich aber ohnehin nichts ändert, ist es unnötig, eine spätere Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen erheblich zu erschweren und die Bundesverfassung mit langen Verfassungsartikeln weiter aufzublähen.

Der Bundesbeschluss betreffend Geldspiele verdient es daher, am 11. März abgelehnt zu werden.

Artikel erschienen in der Basler Zeitung vom 5. März 2012.

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    Luca Urgese
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