NFA: Solidarität ist keine Einbahnstrasse!

17. September 2015

Der nationale Finanzausgleich ist eine Errungenschaft. Ein sehr komplexes Instrument der nationalen Solidarität, mit welchem die finanzstarken den strukturschwachen Kantonen unter die Arme greifen.

Aber: Solidarität ist keine Einbahnstrasse! Und Solidarität findet dort ihre Grenzen, wo sie von den Empfängern als so selbstverständlich erachtet wird, dass diese sie auch gegen den Willen der Solidarischen erzwingen.

Genau das ist es, was im eidgenössischen Parlament vor den Sommerferien passiert ist. Die Kantone hatten vereinbart, dass der schwächste Kanton auf das Niveau von 85% des Schweizerischen Durschnitts kommen soll. Dieses Ziel wurde in den letzten vier Jahren erreicht. Man kann also zu recht sagen, der NFA ist ein Erfolg.

Weil dies so ist, beantragte der Bundesrat eine Entlastung der Geberkantone um 134 Millionen Franken. Hierbei, und das müssen Sie im Hinterkopf behalten, handelte es sich bereits um einen Kompromissvorschlag. Denn die Geberkantone hatten noch ganz andere Vorschläge zur Optimierung des Finanzausgleiches.

Was machten nun die Nehmerkantone? Sie beharrten stur auf ihren Beiträgen, sprachen plötzlich nicht mehr von Zielgrösse, sondern von einem Richtwert, weil es sich inzwischen mit diesen NFA-Zahlungen doch recht gut leben lässt.

Dieses Verhalten ist unsolidarisch! Auch wir als Geberkantone müssen auf unsere Finanzen achten. Gerade gestern habe ich mit einem Schwyzer gesprochen, der ab diesem Jahr 10% mehr Steuern bezahlen muss, weil sein Kanton immer höhere NFA-Beiträge bezahlen muss. 10%! Und dies, ich muss es wiederholen, obwohl alle Kantone den Zielwert von 85% des Schweizerischen Durchschnittes bereits erreicht haben.

Wir können hier nicht einfach die Faust im Sack machen, weil man uns mit der Hälfte dessen abgespiesen hat, was uns als Minimum zusteht. Da sind wir nicht nur enttäuscht sondern auch ziemlich irritiert insbesondere vom Regierungspräsidenten, der da öffentlich eingeknickt ist und das als guten Kompromiss verkaufen will, während die Regierungsräte anderer Kantone Rückgrat zeigten und sich diesem Kompromiss eines Kompromisses, den man nicht anders bezeichnen kann als „faulen Kompromiss“, verweigerten.

Und wenn es der Regierungsrat nicht tut, dann müssen halt wir als Parlament in die Bresche springen und die Interessen unseres Kantons verteidigen, indem wir das Standesreferendum ergreifen. Wehren wir uns gegen das unsolidarische Diktat der Nehmerkantone, so wie es andere Kantonsparlamente auch schon getan haben!

Sie müssen auch keine Angst haben, dass der NFA zusammenbricht, wenn Sie heute Ja zu unserem Antrag sagen. Das entsprechende Bundesgesetz (das FiLaG) sieht eine Bestimmung für solche Fälle vor. Da bleibt die geltende Regelung für zwei Jahre bestehen und innert dieser Frist müssen die Kantone eine neue Lösung finden.

Ergreifen Sie daher mit uns zusammen das Standesreferendum, damit eine neue Lösung ausgehandelt werden kann, die dem Anspruch des Kantons Basel-Stadt und der anderen Geberkantone auf die Solidarität der Nehmerkantone gerecht wird.

Votum im Grossen Rat vom 16. September 2015

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    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel