Schmid Kuepfer Architekten
Immer wieder werden kantonale Bauprojekte teurer als ursprünglich geplant. Der Grosse Rat wird dabei ausgehebelt. Das hat System und braucht eine Korrektur.
Der Kanton Basel-Stadt bekommt am Leimgrubenweg einen neuen Werkhof. Diese Erneuerung ist unbestritten sinnvoll und notwendig. Das Geschäft ging im November 2022 entsprechend widerstandslos durch den Grossen Rat, der dafür 37,295 Millionen Franken gutgeheissen hat. Nun wurde jedoch bekannt: Die Kosten sind inzwischen auf 44 Millionen Franken angestiegen. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Mehrkosten bereits bewilligt.
Das Projekt warf damals in der zuständigen Bau- und Raumplanungskommission (BRK) zunächst einige Fragen auf. Doch schliesslich kam sie zum Schluss, «dass bei weiterhin sorgfältiger Planung die bewilligten Ausgaben eingehalten werden können».
Mehrkosten haben verschiedene Gründe
Daraus ist nichts geworden. Gemäss Regierungsratsbeschluss erfolgten die Mehrkosten «aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten und zwingender Zusatzmassnahmen». Auf Nachfrage der Medien wurde vom Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) präzisiert, dass entgegen einer vorgängigen Belastungsprüfung eine Altlastensanierung des Bodens notwendig sei und inzwischen höhere Brandschutzauflagen gelten würden. Zudem werde vermehrt Holz als Baumaterial eingesetzt, es werde eine gegenüber der Planung leistungsfähigere Photovoltaikanlage eingebaut und die Dächer sollen intensiver begrünt werden.
Soweit es um Altlasten im Boden und höhere Brandschutzauflagen geht, kann man nachvollziehen, dass diese unvorhersehbar waren. Wobei sich die Regierung die Frage gefallen lassen muss, wer diese Belastungsprüfung vorgenommen hat und inwiefern die prüfende Stelle für die falsche Beurteilung geradestehen muss.
Ein Teil der Mehrkosten ist selbstgemacht
Der restliche Teil der Mehrkosten ist hingegen selbstgemacht. Er ist weder «unvorhersehbar» noch «zwingend». Im Gegenteil: Dem Bericht der BRK kann beispielsweise entnommen werden, dass aufgrund einer Kostenersparnis von rund einer Million Franken «auf eine Holzbauweise im Obergeschoss verzichtet» wurde. Auf diese Ersparnis kam die Verwaltung, wie es scheint, nachträglich zurück und will diese Million nun doch ausgeben.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass beim Bewilligungsprozess für solche Bauten ein grundsätzliches Problem vorliegt, das meiner Meinung nach eine Korrektur erfordert.
Grosser Rat hat zu Mehrkosten nichts mehr zu sagen
Um diesem Problem auf den Grund zu gehen, muss ich kurz ausholen und den Bewilligungsprozess erklären: Kantonale Bauprojekte werden, sofern sie teurer als 300’000 Franken sind, dem Grossen Rat vorgelegt. Dieser bewilligt Ausgaben in einer bestimmten Höhe zur Umsetzung des Projekts. Kommt es danach zu Mehrkosten, handelt es sich um sogenannte «gebundene» Ausgaben. Das bedeutet: Weil sie im Zusammenhang mit einem bereits bewilligten Projekt stehen, kann der Regierungsrat diese gemäss Finanzhaushaltsgesetz eigenständig bewilligen, egal in welcher Höhe. Die Finanzkommission des Grossen Rates wird über die Mehrkosten informiert, hat aber bei gebundenen Ausgaben keine Entscheidungskompetenz.
Kurz zusammengefasst: Hat der Grosse Rat einmal beschlossen, hat er zu späteren Mehrkosten nichts mehr zu sagen. Er kann diese nur noch via Jahresrechnung des Kantons abnicken.
Der Fehler liegt damit offensichtlich im System. Regierung und Verwaltung können auf frühere Entscheide – wie beispielsweise den Verzicht auf die Verwendung von Holz – zurückkommen und dadurch erhebliche Mehrkosten verursachen, ohne sich dafür vor dem Grossen Rat rechtfertigen zu müssen. Das Parlament ist so ausgehebelt.
Kosten sind ein wichtiger politischer Entscheidungsfaktor
Nun sind die allermeisten von uns im Grossen Rat keine Baufachleute, die ein Bauprojekt in allen Details beurteilen können. Zwei der wichtigsten Fragen bei solchen Bauprojekten sind daher grundsätzlicher Natur: Ist der Bau notwendig? Und sind die Kosten angemessen im Verhältnis zum Nutzen?
Wie relevant die Gesamtkosten in einem solchen politischen Prozess sind, zeigen zwei Beispiele aus der Vergangenheit. Beim Neubau des Amtes für Umwelt und Energie und bei der Sanierung des Kasernen-Hauptbaus waren die hohen Kosten ein Hauptgrund dafür, dass das Referendum ergriffen wurde.
Werden also nachträglich aus nicht zwingenden Gründen Mehrkosten verursacht und bewilligt, unterläuft das den politischen Prozess.
Fehlanreiz im System muss beseitigt werden
Das bestehende Bewilligungssystem setzt den Anreiz dafür, bei solchen Projekten zunächst bewusst auf «nice-to-have»-Lösungen zu verzichten, die im Parlament auf Kritik stossen könnten. Nachträglich können sie dann doch umgesetzt werden. Für die Kosten muss man schliesslich nicht selbst geradestehen, die Rechnung geht an die Steuerzahlenden.
Um diesen Fehlanreiz zu beseitigen, sehe ich nur eine Möglichkeit: Entstehen Mehrkosten, muss der Grosse Rat darüber entscheiden. Diese zusätzliche Hürde, dass man sich vor dem Parlament rechtfertigen muss, würde, davon bin ich überzeugt, das Phänomen der Mehrkosten bei kantonalen Bauprojekten ziemlich rasch eindämmen.


