Die Klageschrift der Sängerin Sina suggeriert, dass der Donwload von Musik im Internet zum Privatgebruach kostenlos ist. Dem ist in der Schweiz nicht so. Wer Musik herunterladen will, braucht hierzu einen Datenträger. Jeder Konsument hat beim Kauf eines solchen Datenträgers die sogenannte Suisa-Gebühr auf Leerdatenträger bezahlt. Wer also im Laden eine leere CD, eine Festplatte, ein Mobiltelefon oder ein sonstiges Gerät kauft, bezahlt eine von der Grösse des Speicherplatzes abhängige Gebühr, welche an die Urheber geht.
Natürlich kann man nun fordern, den Download von Musik zum Privatgebrauch unter Strafe zu stellen. Konsequenterweise müsste man dann aber auf die Erhebung der Suisa-Gebühr verzichten – den Fünfer und das Weggli kann man nicht haben. Neben der Tatsache, dass damit viele Konsumenten kriminalisiert würden, wäre aber auch der Aufwand zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen enorm. Ob dies unter dem Strich für die Künstler wirklich ein Gewinn wäre, ist fraglich.
Leserbrief erschienen in der Basler Zeitung vom 22. März 2012.