Seit zwei Jahren ist nun das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Am 23. September entscheidet sich, ob die Schweizer Bürgerinnen und Bürger allen Kantonen radikale Regeln aufzwingen wollen, oder ob die Kantone selber festlegen können und wie weit das Rauchergesetz gehen soll.
Mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen wurde 2010 in der Schweiz ein Standard für alle Kantone gesetzt, welcher den Schutz vor Passivrauchen gewährleistet. Die Kantone haben die Möglichkeit, schärfere Regelungen zu erlassen, wie dies Basel-Stadt an der Urne bereits entschieden hat. Die neue Initiative ist eine grosse Verschärfung des heutigen Rechts und verbietet unter Anderem das Rauchen in allen geschlossenen Räumen, in denen gearbeitet wird, oder die öffentlich zugänglich sind. Zu Recht stellen sich Parlament und Bundesrat gegen diese antiföderalistische und radikale Initiative und empfehlen sie zur Ablehnung. Bei Annahme der Initiative besteht die Gefahr von mehreren aufeinanderfolgenden, unangebrachten Änderungen der gegenwärtigen Praxis. Bereits jetzt sammelt eine weitere Gruppierung Unterschriften zum Verbot von Rauchen unter freiem Himmel. Aus diesem Grund empfehle ich die Volksinitiative zur Ablehnung und werde am 23. September Nein zum radikalen Rauchverbot stimmen.
Leserbrief erschienen in der Basler Zeitung vom 6. September 2012.