Schriftliche Anfrage betreffend Abhängigkeit der Spitäler und Betreuungseinrichtungen im Kanton Basel-Stadt von Fachkräften aus dem EU-Raum

11. November 2025

Die demografische Entwicklung, der steigende Pflegebedarf sowie die zunehmende Spezialisierung im Gesundheitswesen führen seit Jahren zu einem hohen Fachkräftemangel in der Schweiz. Auch der Kanton Basel-Stadt betreibt Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Institutionen für Menschen mit Behinderungen, die auf qualifiziertes Personal angewiesen sind.

Es ist bekannt, dass viele dieser Einrichtungen stark auf die Rekrutierung von Fachkräften aus dem Ausland – insbesondere aus Staaten der EU – angewiesen sind. Die Personenfreizügigkeit im Rahmen der bilateralen Verträge ermöglicht diese Rekrutierung effizient und rechtssicher.

Eine fundierte Bestandsaufnahme im Kanton Basel-Stadt kann wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Personalplanung und die politische Diskussion zur Fortsetzung des bilateralen Wegs liefern.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele Mitarbeitende aus dem EU-Raum (fest oder temporär angestellt) sind aktuell im Universitätsspital Basel und weiteren Spitälern im Kanton Basel-Stadt tätig? Falls die Daten nicht für alle Spitäler verfügbar sind, dann bitte so umfassend wie möglich, bspw. für alle, die dem GAV angeschlossen sind, zwingend aber für alle, die mehrheitlich im Eigentum des Kantons Basel-Stadt sind.
  2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem EU-Raum (fest oder temporär angestellt) sind aktuell in Alters- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen des Kantons Basel-Stadt tätig? (Auch hier so umfassend wie möglich, zwingend aber für alle Einrichtungen, die mehrheitlich im Eigentum des Kantons sind.)
  3. Wie hat sich die Anzahl Mitarbeitender aus dem EU-Raum in diesen Institutionen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  4. Wurde oder wird aktiv Personal im EU-Raum rekrutiert (sei es über Inserate/Jobbörsen im EU-Raum oder aktive Rekrutierungsmassnahmen)? Wenn ja, mit welchen Massnahmen?
  5. Wie schätzt der Regierungsrat die Abhängigkeit der erwähnten kantonalen Institutionen von Arbeitskräften aus dem EU-Raum ein?
  6. Welche Risiken bestehen aus Sicht der Regierung bei einer möglichen Einschränkung der Personenfreizügigkeit oder bei administrativen Hürden in der Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU-Raum im genannten Bereich und für den Kanton Basel-Stadt insgesamt?

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    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel