Die Unternehmen in Basel-Stadt sehen sich seit Jahren mit einer stetig wachsenden Zahl von Gesetzen, Verordnungen und administrativen Anforderungen konfrontiert. Diese Entwicklung führt zu steigenden Kosten, hohem Zeitaufwand und zunehmender Unsicherheit im Umgang mit kantonalen Verfahren. Diese Bürokratie bremst die Wettbewerbsfähigkeit und schwächt die Standortattraktivität.
Der Bundesrat hat am 20. August 2025 angekündigt, die wirtschaftliche Standortstärkung und den Abbau bürokratischer Hürden zur nationalen Priorität zu machen. Mit dem Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG), in Kraft seit dem 1. Oktober 2024, bestehen verbindliche Vorgaben: Regulierungen müssen wirtschaftlich effizient, KMU-gerecht, digital umsetzbar und bürgerfreundlich ausgestaltet werden. Der Vollzug soll rasch, klar und mit minimalem administrativem Aufwand erfolgen. Zudem verpflichtet das Gesetz Bund und Verwaltung zu einem kontinuierlichen Monitoring der Regulierungskosten und zur Einführung einer zentralen elektronischen Plattform für Behördenleistungen.
Auch der Kanton steht in der Verantwortung: Basel-Stadt kann sich in einem global angespannten Umfeld keine zusätzlichen Standortnachteile leisten. Als international ausgerichteter Wirtschaftsraum muss der Kanton alles daransetzen, seine Unternehmen von unnötigen administrativen Hürden zu befreien und effiziente Verfahren zu schaffen. Die kantonale Verwaltung verfügt über eine einheitliche Struktur, die ideale Voraussetzungen für schlanke Abläufe und klare Zuständigkeiten bietet. Diese Stärke gilt es gezielt zu nutzen, um Bürokratie spürbar abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Basel zu sichern.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie setzt der Regierungsrat die Zielsetzungen des Unternehmensentlastungsgesetzes auf kantonaler Ebene um?
- Wo sieht der Regierungsrat den Spielraum auf kantonaler Ebene, Unternehmen vor einer weiteren Zunahme regulatorischer Belastungen zu schützen oder diese künftig zu entlasten?
- Welche organisatorischen, rechtlichen oder technischen Anpassungen sind erforderlich, um eine dauerhafte Reduktion von Regulierungskosten zu erreichen?
- Prüft der Regierungsrat eine Anbindung an die elektronische Plattform des SECO gemäss Art. 9–12 UEG, um kantonale Verfahren zu vereinfachen?
- Falls nicht: Wie kann der Regierungsrat sicherstellen, dass digitale Prozesse im Kanton Basel-Stadt dauerhaft vereinfacht und besser miteinander vernetzt werden?
- Wie kann gewährleistet werden, dass Unternehmen ihre Daten nur einmal erfassen und diese innerhalb der Verwaltung mehrfach genutzt werden können, um die Verfahren insgesamt zu vereinfachen?
- Wäre der Regierungsrat bereit zu prüfen, ob für kantonale Regulierungen eine Netto-Null-Strategie eingeführt werden kann, mit dem Ziel, die regulatorische Belastung für Unternehmen mindestens konstant zu halten oder schrittweise zu senken?
- Kann sich der Regierungsrat vorstellen, analog zu den Klimaschutzzielen, einen verbindlichen Absenkpfad für die regulatorische Belastung der Unternehmen im Kanton Basel-Stadt festzulegen (zu realen Preisen)? Falls nein, weshalb nicht?
- Plant der Regierungsrat, Fortschritte beim Bürokratieabbau messbar zu machen und in einem Monitoring-Bericht transparent darzulegen?

