Umsetzung der neuen PCG-Richtlinie für einen fairen Wettbewerb zwischen kantonalen Unternehmen und Privaten am Beispiel der IWB

8. September 2026
Schriftliche Anfrage

Der Regierungsrat hat aufgrund des überwiesenen Anzugs 23.5590 die PCG-Richtlinie des Kantons mit einem neuen § 13a ergänzt, wonach Unternehmen, die vom Kanton beherrscht sind oder an denen er wesentlich beteiligt ist und die in Bereichen, die nicht im Gesetz vorgesehen sind, Leistungen am Markt erbringen, dafür sorgen, «dass sie über keine relevanten Wettbewerbsvorteile aufgrund ihrer kantonalen Beherrschung oder den ihnen übertragenen Aufgaben verfügen bzw. vorhandene Vorteile nicht ausnutzen».

Jede Richtlinie ist nur so gut, wie ihre Umsetzung in der Praxis. Mehrere Unternehmen in öffentlichem Eigentum erbringen Dienstleistungen auf dem privaten Markt. Sie treten dabei in direkte Konkurrenz zu privaten Anbietern. Deshalb soll in dieser Anfrage der Frage auf den Grund gegangen werden, wie der neue § 13a der PCG-Richtlinie konkret zur Anwendung gebracht wird.

Unternehmen in öffentlichem Eigentum verfügen über wesentliche Wettbewerbsvorteile. Sie können sich zu günstigeren Konditionen mit Krediten versorgen, weil mit dem Kanton ein zahlungsfähiger Eigentümer dahintersteht, was zu einem tiefen Ausfallrisiko führt. Sie haben eine höhere Risikofähigkeit, weil bei missglückten Projekten die Steuerzahlenden für Verluste geradestehen. Und sie verfügen aufgrund ihrer Tätigkeit in staatlichen Monopolbereichen sowohl über relevantes Wissen als auch über eine wirtschaftliche Grösse, die ihr mehr Handlungsspielraum gibt als Privaten.

Ein konkretes Beispiel: Die IWB bietet Internet und Telefonie für Private an. Sie plant und installiert Solaranlagen. Oder sie installiert Ladestationen für Elektroautos in Ein- und Mehrfamilienhäusern. All dies sind Leistungen, die auch von privaten Anbietern erbracht werden. Es liegt kein Marktversagen vor. Die IWB tritt in direkte Konkurrenz zum privaten Gewerbe, obwohl es hierfür keine Notwendigkeit gibt. Aufgrund ihrer Voraussetzungen verfügt sie nicht nur über einen Wissensvorsprung, sondern hat auch tiefere Kosten und kann so günstigere Preise anbieten.

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Anerkennt der Regierungsrat die Tatsache, dass bereits der Fakt, dass es sich um ein Unternehmen im Eigentum des Kantons handelt, zu relevanten Wettbewerbsvorteilen führt?
  2. Anerkennt der Regierungsrat, dass die IWB mit ihren Angeboten für Internet und Telefonie, Solarinstallationen oder Ladestationen in direkter Konkurrenz zu privaten Anbietern steht?
  3. Die IWB habe für ihre gewerblichen Leistungen in § 26 eine gesetzliche Ermächtigung. Daraus ergibt sich aber kein Angebotszwang. Weshalb ist es notwendig, dass die IWB Leistungen anbieten, die von Privaten auf dem freien Markt bereits erbracht werden?
  4. Werden für die Tätigkeit ausserhalb des Monopolbereichs separate Rechnungen innerhalb des Unternehmens geführt und Overhead-Kosten angemessen verrechnet?
  5. Erzielt die IWB mit ihren auf dem privaten Markt erbrachten gewerblichen Leistungen Gewinne oder Verluste?
  6. Führen allfällige Gewinne zu tieferen Preisen im Monopolbereich oder werden an den Kanton ausgeschüttet? Oder führen allfällige Verluste zu höheren Preisen im Monopolbereich und reduzieren die Ausschüttung an den Kanton?
  7. Wie stellt der Regierungsrat institutionell sicher, dass Vorteile aus der Monopoltätigkeit (z.B. Kenntnis von Personen- und Adressdaten, Synergieeffekte aufgrund der Unternehmensgrösse, Cross-selling über den Monopolbereich, Werbung finanziert mit Erträgen aus dem Monopolbereich, etc.) im privaten Tätigkeitsbereich nicht ausgenutzt werden, damit § 13a der PCG-Richtlinien nicht nur toter Buchstabe bleibt?
  8. Damit solche schwierigen Abgrenzungsfragen gar nicht erst entstehen und aufgrund des fehlenden Bedarfs eines staatlichen Anbieters auf dem privaten Markt: Ist der Regierungsrat bereit, dafür zu sorgen, dass sich die IWB aus dem Markt zurückzieht, wo Private bereits für ein ausreichendes Angebot sorgen?

«Basler Polit-Espresso»

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    Luca Urgese

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