Regional, saisonal und biologisch. So kauft man heute als Mensch mit ökologischem Gewissen ein, wird uns verkündet. Es entbehrt deshalb nicht einer gewissen Ironie, dass der neueste Fall von Überregulierung ausgerechnet einen Laden trifft, der sich das gross auf die Fahnen geschrieben hat.
Konkret musste Bioflix, ein Betreiber von zwei Quartierläden, seine Öffnungszeiten beschränken und künftig um 22:00 Uhr seine Türen schliessen. Das Besondere an diesen Läden: Es handelt sich um Selbstbedienungsläden. Vor Ort gibt es also kein Personal. Zutritt gibt es nur nach vorheriger Identifikation mit einem QR-Code. Man kauft eigenständig ein und bezahlt an der automatisierten Kasse. Die beiden Läden hatten deshalb bisher 24 Stunden geöffnet, auch an Feiertagen.
Wie die Behörden nun nach bald eineinhalb Jahren Betrieb plötzlich festgestellt haben, widerspricht das dem Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG). Zur Verteidigung des zuständigen Amtes ist anzumerken, dass das Gesetz tatsächlich wenig Spielraum erlaubt. Zweck des Gesetzes ist nämlich entgegen erster Intuition nicht der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was bei einem automatisierten Laden natürlich ins Leere gelaufen wäre, sondern der Schutz der Anwohnenden vor Ruhestörung. So beschrieb es die Regierung im damaligen Ratschlag. Der Ball liegt also beim Gesetzgeber, dem Grossen Rat.
Reklamationen aufgrund von Ruhestörung sind bisher nicht bekannt. Es ist auch schwer vorstellbar, dass wer zu später Stunde ein Joghurt und ein bisschen Gemüse von der Bäuerin aus der Region einkaufen geht, wahnsinnig viel Lärm verursacht.
Die bestehenden Regelungen sind offensichtlich überholt und tragen weder der technologischen Entwicklung noch den veränderten Bedürfnissen der Menschen Rechnung. Darum muss das Gesetz reformiert werden, damit in Basel künftig möglich ist, was auch in Zürich oder im thurgauischen Bürglen geht. Innovative und kundenfreundliche Lösungen von Start-Ups dürfen nicht durch veraltete Regulierung abgewürgt werden. Ich werde deshalb an der nächsten Sitzung des Grossen Rates im April einen entsprechenden Vorstoss einreichen.
Und bevor jetzt die Gewerkschaften auf die Barrikaden steigen, weil das Ladenschlussgesetz erneut zur Diskussion gestellt wird: Läden mit Personal sollen wie bisher den gesetzlichen Öffnungszeiten unterliegen. So hat es die Bevölkerung in den letzten Jahren mehrmals entschieden, auch wenn ich es lieber anders gesehen hätte. Ob wenigstens für die Familienläden im Quartier ein Kompromiss gefunden werden kann, der diesen ein bisschen mehr Flexibilität zugesteht, wird im Parlament zu diskutieren sein.