Wie aus zwei Divisoren zwei Pluspunkte wurden

7. März 2019

Was haben die Unternehmenssteuerreform III und die Altersvorsorge 2020 gemeinsam? Sie beide waren hoch umstritten und beide scheiterten im Jahr 2017 an der Urne. Der Reformdruck sowohl bei der Unternehmensbesteuerung als auch bei der Altersvorsorge ist seither unverändert hoch. Mit einem Ja zur AHV-Steuervorlage bietet sich am 19. Mai 2019 die Gelegenheit, in beiden Bereichen einen wichtigen Schritt vorwärts zu machen.

Die beiden Abstimmungsvorlagen erwiesen sich 2017 als politische Divisoren. Die Abstimmungskämpfe waren emotional, die Debatten heftig. Nachdem der Abstimmungssonntag vorbei war und sich der Pulverdampf verzogen hatte blieb vor allem eine Erkenntnis: in beiden Dossiers wurden keine mehrheitsfähigen Lösungen gefunden. In beiden Dossiers war es nötig, den Prozess neu aufzurollen und einen Schritt aufeinander zuzumachen.

Ergebnis dieses Diskussionsprozesses ist die AHV-Steuervorlage, über welche wir am 19. Mai 2019 abstimmen werden.

Pluspunkt AHV-Zusatzfinanzierung

Die durchaus erfreuliche Tatsache, dass unsere Lebenserwartung stetig steigt, bringt für unser AHV-System grosse Herausforderungen mit sich. Die Rentnerinnen und Rentner beziehen über einen längeren Zeitraum ihre AHV-Rente. Dies während die „Babyboomer“-Generation in Rente geht und die Anzahl der Beitragszahler abnimmt. Schon heute schreibt die AHV deshalb jedes Jahr einen Verlust von mehr als einer Milliarde Franken.

Die AHV-Steuervorlage sieht deshalb eine zusätzliche Finanzierung durch Bund, Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. Zwar bleibt für eine nachhaltige Stabilisierung der AHV der Reformbedarf weiter bestehen, strukturelle Massnahmen sind notwendig. Aber die Zusatzfinanzierung trägt zur Rentensicherheit bei, wovon wir alle profitieren.

Pluspunkt Unternehmenssteuerreform

International tätige Unternehmen schaffen in unserer Region tausende von Arbeitsplätzen. Sie vergeben Aufträge an KMU und zahlen substanzielle Steuerbeträge in die Staatskasse. Die Schweiz ist heute dank Steuerprivilegien für solche Unternehmen attraktiv. Weil diese Privilegien in der heutigen Form international aber nicht mehr akzeptiert sind, sind Anpassungen an der Unternehmensbesteuerung erforderlich.

Die AHV-Steuervorlage schafft die Privilegien ab und führt zu gleichen Steuersätzen für alle Unternehmen. Dies führt dazu, dass international tätige Unternehmen mehr Steuern zahlen müssen, ordentlich besteuerte Unternehmen profitieren. Investitionen in Forschung und Entwicklung werden künftig steuerlich begünstigt, die Schweiz bleibt insgesamt ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Durch Anpassungen des Nationalen Finanzausgleichs NFA und eine Gemeindeklausel bleibt die Reform für Kantone und Gemeinden finanziell tragbar.

Ein guter Kompromiss

Das Parlament hat sich zusammengerauft und ein Kompromisspaket verabschiedet, welches zwei wichtige Reformen miteinander vereint und sowohl von Linken als auch von Bürgerlichen mitgetragen wird. Beide Teile der Vorlage enthalten wichtige Punkte, die schon seit Jahren dringend einer Reform bedürfen. Aus zwei Divisoren sind mit der AHV-Steuervorlage zwei Pluspunkte geworden.

Beitrag erschienen im Newsletter der Handelskammer beider Basel vom März 2019.

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    Luca Urgese
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