Anzug betreffend Velospur in der St. Jakobs-Strasse

18. Oktober 2023

Die Szenen wiederholen sich täglich: im Morgen- und im Feierabendverkehr staut sich der Verkehr auf der St. Jakobs-Strasse in Richtung Aeschenplatz. Die Autos stehen am rechten Strassenrand, denn in der Mitte der Strasse befindet sich eine Sperrfläche für den Tramverkehr. Man kann das den Autofahrenden nicht zum Vorwurf machen. Denn steht ein Auto zu weit links, bimmelt sich das Tram unerbittlich den Weg frei. Für Velos bedeutet das jedoch, dass kaum ein Durchkommen ist. Im besten Fall kann man sich mit Müh und Not durchzwängen, ohne einen Rückspiegel abzureissen. In der Regel jedoch steht man.

In der Konsequenz suchen sich Velofahrende ihren alternativen Weg. Einige fahren links an der Autokolonne – und damit auf der verbotenen Sperrfläche – vorbei. Andere weichen – ebenfalls verboten – auf das Trottoir aus.

Die Forderung aus dem Anzug Franz-Xaver Leonhardt und Konsorten (23.5328), u.a. einen Velostreifen auf der St. Jakobs-Strasse zu markieren, ist daher überaus berechtigt. Nur ist das, obwohl die Strasse eigentlich sehr breit ist, nicht möglich. Denn die Autospur ist, aus oben genannten Gründen, nicht breit genug für einen Velostreifen. Und die Sperrfläche muss bestehen bleiben, weil das Tram sonst im Verkehr stecken bleibt.

Mit dem vorliegenden Anzug soll deshalb eine Alternative ins Spiel gebracht werden. In der St. Jakobs-Strasse sind die Trottoirs auf beiden Seiten sehr breit. Dies würde es erlauben, auf dieser Seite der Bäume beidseits eine Velospur zu markieren. Vom Denkmal in Richtung Aeschenplatz könnte der Velostreifen beispielsweise dort, wo er heute endet (ca. Hausnr. 45) auf das Trottoir geführt und vor der Bushaltestelle der Linie 37 (ca. Hausnr. 3) wieder auf die Strasse geführt werden. So könnte auch sichergestellt werden, dass die Velofahrenden nicht mit den Busfahrgästen in Konflikt geraten. Bei den Strassenquerungen könnte die Velospur parallel zum Fussgängerstreifen geführt werden, wobei eine geeignete Vortrittsregelung zu prüfen ist.

Solche Lösungen sind in anderen Städten gang und gäbe. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Kein Verkehrsmittel erleidet einen Nachteil,
  • die Velofahrenden erhalten einen sicheren und legalen Weg,
  • die Fussgängerinnen und -gänger behalten weiterhin ein Trottoir, das breit genug ist,
  • die Autofahrenden haben weniger Stress, weil sie nicht auf vorbeidrängende Velos achten müssen,
  • ein Linksabbiegen der Velofahrenden in die Gartenstrasse (vom Aeschenplatz herkommend) wird legal und sicher ermöglicht,
  • es sind soweit ersichtlich nur sehr wenig bauliche Massnahmen erforderlich.

Der Regierungsrat wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten:

  • ob in der St. Jakobs-Strasse in beide Richtungen auf der Trottoirseite eine Velospur eingerichtet werden kann,
  • ob und wie dabei mit geeigneten Massnahmen die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger weiterhin gewährleistet werden kann,
  • wie an den Strassenquerungen eine geeignete Vortrittsregelung aussehen könnte.

«Basler Polit-Espresso»

Abonniere meinen Newsletter und erhalte ungefähr einmal im Monat ein Update zur Basler Politik und zu meinen politischen Aktivitäten.

    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel