Interpellation betreffend Software-Probleme bei der Steuerrechnung

17. Oktober 2023

Aufgrund einer Softwareumstellung beim Programm Nest kann seit Anfang Juli bei der Steuerverwaltung kein Massenversand der definitiven Steuerveranlagungen mehr vorgenommen werden. Dies hat zu einem enormen Rückstau geführt. Inzwischen sind 29’000 Steuerveranlagungen ausstehend, wie den Medien Anfang Oktober entnommen werden konnte. Damit wartet mehr als jede fünfte steuerpflichtige Person auf ihre definitive Steuerrechnung für das laufende Jahr.

Auch wenn es sehr zu begrüssen ist, dass die Steuerverwaltung hier mit der nötigen Sorgfalt vorgeht, damit es zu keiner Verletzung des Steuergeheimnisses kommt, wirft die Situation doch einige Fragen auf. Dazu gehört auch die Befürchtung von Steuerberaterinnen und -beratern, dass diese aufgrund des angestauten Versands plötzlich mit überdurchschnittlich vielen Veranlagungen gleichzeitig konfrontiert werden, die innert der gesetzlich vorgegebenen Einsprachefrist geprüft und allenfalls beanstandet werden müssen.

Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie ist es möglich, dass eine Grundfunktion wie der Versand von Steuerrechnungen über drei Monate lang nicht funktioniert? Wurden die Grundfunktionen der Software vor der Umstellung ausreichend getestet?
  2. Bis wann rechnet der Regierungsrat damit, dass der Massenversand wieder ordnungsgemäss erfolgen kann?
  3. Hat der verzögerte Versand der Steuerveranlagung negative Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen, z.B. in Form von höheren Belastungszinsen (weil der definitive Steuerbetrag erst mit der Veranlagung bekannt ist, der Belastungszins jedoch bereits ab Fälligkeit der Steuerschuld belastet wird)? Wenn ja, sieht der Regierungsrat vor, die Betroffenen für diese unverschuldete Mehrbelastung zu entschädigen?
  4. Was unternimmt der Regierungsrat, damit Steuerberaterinnen und -berater (und weitere Dritte, die im Mandat Steuererklärungen erledigen) nicht plötzlich mit einer Flut von Veranlagungen konfrontiert werden, die sie innert kurzer Frist prüfen und bearbeiten müssen?
  5. Rechnet der Regierungsrat mit negativen Auswirkungen auf den Finanzhaushalt, z.B. in Form eines höheren Aufwands für Vergütungszinsen (weil die Belastung des Steuerbetrags erst später erfolgt), Zusatzaufwand für das Liquiditätsmanagement des Kantons, usw.?
  6. Wer wird für die Mehrkosten, die durch die entstandenen Probleme entstanden sind, aufkommen?

 

Antwort des Regierungsrates

«Basler Polit-Espresso»

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    Luca Urgese
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