Es war reines Glück, dass die Abstimmung vom 8. März 2026 aufgrund der E-Voting-Panne nicht wiederholt werden muss. Deshalb darf es keine Weiterführung von E-Voting geben. Wir brauchen risikoärmere Alternativen.
Immer wieder und besonders aus städtischen Gebieten wird das Ständemehr gerne unter Beschuss genommen und als undemokratisch verschrien. Dabei ist es wichtig für den Zusammenhalt des Landes.
Am 10. März 2026 hat der Regierungsrat mitgeteilt, dass das E-Voting-Pilotprojekt vorerst bis Ende 2026 ausgesetzt wird. Ob es danach wieder aufgenommen wird, ist offen und hängt nicht zuletzt von den Ergebnissen der veranlassten externen Analyse ab.
Seit Mai 2023 können im Kanton Basel-Stadt Auslandschweizer Stimmberechtigte und Menschen mit Behinderungen ihre Stimme mit E-Voting elektronisch abgeben. Hierfür sind unter anderem eine Grundbewilligung des Bundesrates sowie eine Zulassung der Bundeskanzlei notwendig. Der Kanton Basel-Stadt verfügt dabei über eine Ausnahmebewilligung, wonach die elektronische Urne bereits am Samstag entschlüsselt werden darf, «obwohl gemäss den bundesrechtlichen...
Der Regierungsrat hat aufgrund eines vom Grossen Rat überwiesenen Anzuges (23.5114) geprüft, ob das provisorisch an der Schwarzwaldallee errichtete Roche-Parkhaus zu einem Quartierparking umgenutzt werden kann. Nach umfassender Prüfung kam er leider zum Schluss, dass dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Auch wenn das Ergebnis der Prüfung nachvollziehbar ist, bleibt damit das Parkplatzproblem insbesondere...