Motion betreffend fairen Wettbewerb zwischen kantonalen Unternehmen und Privaten stärken

15. November 2023

Private Unternehmen stehen immer wieder im Wettbewerb mit Unternehmen, die vollumfänglich oder teilweise im Eigentum des Kantons sind. Es handelt sich dabei um einen Wettbewerb mit ungleichen Spiessen. Denn die Staatsbetriebe profitieren von verschiedensten Vorteilen, namentlich in den Bereichen Finanzierung, Besteuerung oder Regulierung.

Aber auch Quersubventionierungen oder ein privilegierter Zugang zu Daten sind möglich. Dies sind Vorteile, die den Wettbewerb verzerren und private Unternehmen benachteiligen.

 

Auch auf Bundesebene sind diese ungleichen Spiesse immer wieder ein Thema. Der Bundesrat hat deshalb kürzlich den Auftrag erteilt, die bundeseigenen Corporate Governance-Leitsätze mit Grundsätzen zur Wettbewerbsneutralität zu ergänzen. Die zuständigen Departemente sollen damit verpflichtet werden, den fairen Wettbewerb zwischen den verselbstständigten Bundeseinheiten sowie Privaten systematischer und umfassender zu berücksichtigen (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 15. September 2023). Dies geht zurück auf zwei vom Parlament überwiesene Motionen (20.3531 Caroni und 20.3532 Rieder).

 

Eine solche Lösung drängt sich auch für den Kanton Basel-Stadt auf. In den von der Finanzverwaltung publizierten Public-Corporate-Governance-Richtlinien für Beteiligungen des Kantons sind, soweit ersichtlich, keine Ausführungen zum Thema Wettbewerbsneutralität oder fairer Wettbewerb enthalten. Mit einer entsprechenden Ergänzung könnte der Regierungsrat zum Ausdruck bringen, dass ihm Wettbewerbsneutralität und ein fairer Wettbewerb ein wichtiges Anliegen sind.

 

Die Motionäre bitten daher den Regierungsrat, die Public-Corporate-Governance-Richtlinien mit Grundsätzen zur Wettbewerbsneutralität zu ergänzen, um einen fairen Wettbewerb zwischen privaten Unternehmen und Unternehmen in vollumfänglichem oder teilweisem Eigentum des Kantons zu gewährleisten.

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    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel