Kein freiwilliger Abzug der direkten Steuern vom Lohn

3. Juni 2015

Wir erleben heute wieder einmal den Unterschied zwischen politischer Sonntagsrede und politischem Alltag. Am Sonntag ziehen von Links bis Rechts alle durchs Land und halten Reden, wie schlimm die administrative Belastung für die Wirtschaft ist und dass es jetzt ganz besonders wegen der Frankenstärke dringend Entlastung braucht.

Und am Mittwoch stehen wir hier und diskutieren darüber, was wir der Wirtschaft für eine neue Aufgabe aufbürden können. Denn nichts anderes ist dieser Vorschlag von Ruedi Rechsteiner. Wir belasten die Unternehmen damit, für den Staat Steuern einzutreiben.

Klar, es soll freiwillig sein. Aber freiwillig für wen? Freiwillig nur für den Arbeitnehmer. Ein einziger Arbeitnehmer der das will zwingt aber den Arbeitgeber dazu, sich die ganze Infrastruktur hierfür beschaffen zu müssen.

Jetzt kommt Herr Rechsteiner und schreibt in der Motion, bei der Quellensteuer machen wir das ja auch, alles kein Problem. Er übersieht oder verschweigt hier aber zwei Dinge:

  1. Die Quellensteuer ist nicht so einfach wie behauptet wird. Es gibt doch immerhin 11 Tarifcodes und eine 65-seitige Wegleitung mit ziemlich anspruchsvollen Berechnungsbeispielen, wenn Sie sich das anschauen. Aber es gibt immerhin keine Steuerabzüge. Diese werden im Steuersatz pauschalisiert. Bei den normalen Einkommenssteuern müsste der Arbeitgeber aber doch die persönliche Situation des einzelnen Arbeitnehmers genauer anschauen, eine Art provisorische Steuerberechnung machen, damit der Direktabzug nicht völlig überhöht oder viel zu tief ist.
  2. Der Arbeitgeber bekommt bei der Quellensteuer immerhin eine Bezugsentschädigung von 2%. Die schuldengefährdeten Arbeitnehmer, die Herr Rechsteiner anvisiert, bekämen also 2% weniger Lohn, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Nun ist es ja nicht so, dass die Steuerrechnung plötzlich völlig überraschend ins Haus flattert. Die Steuern sind jedes Jahr am 30. Mai fällig.

Wenn nun jemand findet er sei nicht in der Lage die ganzen Steuern aufs Mal zu bezahlen, kann er heute bereits freiwillig Steuervorauszahlungen an die Steuerverwaltung leisten.

Verlangt wird hier also eigentlich etwas, das es in leicht anderer Form schon gibt. Die Zielgruppe, die hier anvisiert wird, nutzt auch dieses Angebot nicht. Ob sie die neue Möglichkeit des automatischen Steuerabzugs nutzen würde, muss hier daher offen bleiben. Für mich ist es aber äusserst fraglich.

Dann vielleicht noch etwas Ordnungspolitik: Der Staat kostet Geld – viel Geld! Und es ist richtig, wenn der Bürger das spürt, indem er selbst Geld an den Staat überweisen muss. Dass er das, was er Tag für Tag vom Staat bekommt oder was eine Mehrheit hier drin wieder an Mehrausgaben beschlossen hat, auch effektiv spürt, indem er in sein Portemonnaie greifen muss.

Diese Denkweise, der Bürger solle nur den Nettolohn erhalten und die Steuer soll ihm gleich direkt vom Lohn abgezogen werden, weil er selbst nicht richtig mit dem Geld umgehen kann, steht aus liberaler Sicht völlig quer in der Landschaft. Man darf und man muss vom Bürger etwas Eigenverantwortung einfordern!

Ich bitte Sie in diesem Sinne im Namen der FDP, diese Motion nicht zu überweisen.

Votum im Grossen Rat zur Motion Rechsteiner für einen Abzug der direkten Steuern vom Lohn om 3. Juni 2015.

«Basler Polit-Espresso»

Abonniere meinen Newsletter und erhalte ungefähr einmal im Monat ein Update zur Basler Politik und zu meinen politischen Aktivitäten.

    Luca Urgese
    Riehenring 65, 4058 Basel